# Polizeimeisteranwärter darf wegen Mitgliedschaft in WhatsApp-Gruppe mit antisemitischen und rassistischen Inhalten entlassen werden

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- Veröffentlicht: 2020-10-26T13:05:33+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

VG Freiburg, Pressemitteilung vom 26.10.2020 zum Beschluss 3 K 2398/20 vom 19.10.2020(
nrkr)

Die Polizeihochschule durfte einen angehenden Polizeibeamten wegen Zweifeln an seiner
charakterlichen Eignung entlassen, weil er – wenn auch weitgehend passiv – Mitglied
einer WhatsApp-Gruppe war, in der nationalsozialistische, antisemitische, rassistische,
gewaltverherrlichende und frauenverachtende Kommentare und Bilder geteilt wurden.
Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 19.10.2020 (Az. 3 K 2398/
20) entschieden und damit den gegen seine Entlassung gerichteten Eilantrag eines
Polizeimeisteranwärters abgelehnt.

Der entlassene Polizeimeisteranwärter bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
in Villingen-Schwenningen war gemeinsam mit sechs weiteren Klassenkameraden Mitglied
einer WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Pozilei bad boys“. In der Gruppe wurden neben
Nachrichten zu Ausbildungs- und Freizeitthemen u. a. Hitlerportraits, das Hakenkreuzsymbol
sowie antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenfeindliche Bilder
und Texte verschickt. Nach Bekanntwerden der WhatsApp-Gruppe entließ die Polizeihochschule
den Polizeimeisteranwärter aus dem Polizeivollzugsdienst. Sie begründete dies mit
Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung. Auch wenn er in der Gruppe weder Administrator
noch treibende Kraft gewesen sei, habe er Beiträge geschrieben, kommentiert und 
mitgelesen. Damit habe er rechtes, antisemitisches und frauenfeindliches Gedankengut
toleriert. Dies sei mit der Vorbildfunktion als angehender Polizeibeamter nicht 
vereinbar. Der entlassene Polizeimeisteranwärter wendete hiergegen ein, er habe 
die Beiträge der anderen nicht genau gelesen und sei auch mit ihrem Inhalt nicht
einverstanden gewesen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag im Wesentlichen
mit folgender Begründung ab:

Beamte auf Widerruf wie der Polizeimeisteranwärter könnten entlassen werden, wenn
berechtigte Zweifel an ihrer persönlichen oder fachlichen Eignung bestünden. Die
Polizeihochschule habe die Entlassung – nach der im Eilverfahren vorzunehmenden 
überschlägigen gerichtlichen Prüfung – voraussichtlich zu Recht auf Zweifel an der
charakterlichen und damit persönlichen Eignung gestützt. Für die gerichtlich nur
eingeschränkt überprüfbare Beurteilung der charakterlichen Eignung sei die Einschätzung
entscheidend, inwieweit ein Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit,
Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werde.
Von einem Polizeibeamten sei dabei zu erwarten, dass er zu jeder Zeit und ohne jeden
Vorbehalt für die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und 
die Grundwerte eines friedlichen Zusammenlebens eintrete. Damit einher gehe nicht
nur das Verbot von gegen die Verfassung gerichteten Taten, sondern auch eine Pflicht
zum aktiven Handeln.

Es sei vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden, dass die Polizeihochschule dem
entlassenen Polizeimeisteranwärter vorhalte, er sei weder aus der WhatsApp-Gruppe
ausgetreten noch habe er in der Gruppe zu erkennen gegeben, dass er das dort dokumentierte
Gedankengut nicht teilt, sondern im Gegenteil sogar einige Beiträge kommentiert 
habe. Indem er die nationalsozialistischen, antisemitischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden
und frauenverachtenden Äußerungen, Symbole und Bilder hingenommen und vereinzelt
ohne jede Distanzierung kommentiert habe, habe er sie verharmlost und bagatellisiert.
Es sei von ihm auch bereits in der Ausbildungszeit zu erwarten gewesen, dass er 
sich aktiv für die Grundwerte des gesellschaftlichen Zusammenlebens einsetze und
sich dem widersprechenden Verhalten gerade innerhalb des Kollegenkreises entgegenstelle.
Damit begründe bereits das Hinnehmen und kritiklose Kommentieren die berechtigten
Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf, ohne dass es der
Feststellung einer gefestigten eigenen rechtsextremen Überzeugung des entlassenen
Polizeimeisteranwärters bedürfe.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann innerhalb von
zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in [Mannheim](https://www.maier-steuerberater.de/standorte/standort-mannheim/)
einlegen.

_Quelle: VG Freiburg_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/polizeimeisteranwaerter-darf-wegen-mitgliedschaft-in-whatsapp-gruppe-mit-antisemitischen-und-rassistischen-inhalten-entlassen-werden-35096)
