# Prüfung einer Übergewinnsteuer

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- Veröffentlicht: 2022-09-20T06:16:00+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.09.2022

Die Besteuerung bestimmter Sachverhalte lässt sich verfassungsrechtlich bei Vorliegen
von Sachgründen grundsätzlich rechtfertigen. Es komme aber auf die genaue Ausgestaltung
der Bemessungsgrundlage an, heißt es in der Antwort der Regierung ([20/3237](https://dserver.bundestag.de/btd/20/032/2003237.pdf))
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ([20/3116](https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003116.pdf)),
die sich nach Planungen für eine sog. Übergewinnsteuer erkundigt hatte.

An der Prüfung der Übergewinnsteuer seien das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen beteiligt.
Das Auswärtige Amt sei teilweise eingebunden gewesen. Mögliche makroökonomische 
Auswirkungen würden in die Prüfung miteinbezogen.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 455/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/pruefung-einer-uebergewinnsteuer-85246)
