# PTBS nach schwerem Verkehrsunfall eines Polizeibeamten als Dienstunfallfolge anzuerkennen

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- Veröffentlicht: 2020-12-23T07:32:37+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

VG Neustadt, Pressemitteilung vom 16.12.2020 zum Urteil 1 K 1196/19.NW vom 18.11.2020

Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. hat bereits mit Urteil vom 18. November 2020
entschieden, dass die von einem Polizeibeamten erlittene posttraumatische Belastungsstörung(
PTBS) nach einem schweren Verkehrsunfall im Dienst in diesem Einzelfall als Dienstunfallfolge
anzuerkennen ist.

Der junge Polizist brachte nach einem Wildunfall auf der Landstraße eine Markierung
zum Fundort des getöteten Rehes auf der Fahrbahn an, als er von einem Pkw frontal
erfasst und von der Fahrbahn geschleudert wurde. Das Land Rheinland-Pfalz als Dienstherr
erkannte den Unfall mit den festgestellten körperlichen Verletzungen als Dienstunfall
an.

Nachfolgend beantragte der Polizeibeamte auch die psychischen Folgen des Unfalls
in Form einer PTBS als Unfallfolge anzuerkennen. Das lehnte der Dienstherr ab unter
Berufung auf ein von ihm eingeholtes medizinisches Sachverständigengutachten, das
nach einer Untersuchung und Befragung des Beamten keine PTBS diagnostizierte. Gegen
diese Entscheidung erhob der Betroffene nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens
Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. und trug vor: Zwar sei die PTBS bei
ihm inzwischen aufgrund einer fachärztlichen Behandlung wieder abgeklungen und er
verrichte auch wieder vollständig seinen Dienst. In der Zeit nach dem Dienstunfall
habe das Krankheitsbild aber bestanden.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts veranlasste hierzu ein gerichtliches Sachverständigengutachten
durch einen an einer Fachklinik tätigen Professor für Neurologie und Psychiatrie.
Dieses Gutachten kam zum Ergebnis, dass bei dem – psychisch nicht vorerkrankten –
Kläger wesentlich verursacht durch den Dienstunfall für eine bestimmte Zeit eine
PTBS vorgelegen habe, die inzwischen ärztlich fachgerecht behandelt worden sei und
nun nur noch als Restsymptomatik bestehe.

Das Verwaltungsgericht folgte mit seinem Urteil diesem Sachverständigengutachten,
da es in jeder Hinsicht überzeugend sei. Dementsprechend wurde der beklagte Dienstherr
vom Gericht verpflichtet, als weitere Folge des Dienstunfalls eine PTBS anzuerkennen,
in der Ausprägung, wie sie vom gerichtlichen Gutachten festgestellt wurde. Nach 
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit bei dem Kläger kann diese Entscheidung im 
Falle ihrer Rechtskraft insbesondere für etwaige spätere Verfahren betreffend die
Unfallfürsorge durch den Dienstherrn von Bedeutung sein.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann innerhalb eines Monats nach Zustellung
der schriftlichen Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz beantragt werden.

_Quelle: VG Neustadt_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ptbs-nach-schwerem-verkehrsunfall-eines-polizeibeamten-als-dienstunfallfolge-anzuerkennen-42706?pk_campaign=feed&pk_kwd=ptbs-nach-schwerem-verkehrsunfall-eines-polizeibeamten-als-dienstunfallfolge-anzuerkennen)
