# Rat und EU-Parlament einigen sich auf Novellierung der NIS-Richtlinie

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- Published: 2022-05-18T04:39:54+02:00
- Author: Thomas Stuppy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 17.05.2022

Am 13.05.2022 haben Rat und EU-Parlament eine vorläufige politische Einigung im 
Hinblick auf die Novellierung der NIS-Richtlinie erzielt. Nach Veröffentlichung 
im Amtsblatt müssen die Mitgliedstaaten das Gesetz innerhalb von 21 Monaten in nationales
Recht umsetzen.

## Anwendungsbereich

Unter den Anwendungsbereich der NIS 2.0 fallen alle Unternehmen, die den vorgesehenen
Größen-Schwellenwert reißen und die in den von der Richtlinie erfassten Sektoren
tätig sind oder Dienstleistungen erbringen. In der Praxis werden also alle mittleren
und großen Unternehmen, die z. B. Cloud-Computing-Dienste anbieten, von der Richtlinie
erfasst sein.

## Meldepflichten (Artikel 20)

Im Hinblick auf die Meldepflichten wurde ein Kompromiss erzielt, wonach ein betroffenes
Unternehmen im Falle eines Vorfalls der zuständigen Behörde innerhalb von 24 Stunden
eine Frühwarnung und innerhalb von 72 Stunden eine Meldung über den Vorfall übermitteln
muss. Auf Ersuchen eines CSIRT muss ein betroffenes Unternehmen einen Fortschrittsbericht
über den laufenden Vorfall vorlegen.

_Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/rat-und-eu-parlament-einigen-sich-auf-novellierung-der-nis-richtlinie-78429)
