# Rauchender Schüler außerhalb des Schulgeländes nicht unfallversichert

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/rauchender-schueler-ausserhalb-des-schulgelaendes-nicht-unfallversichert/
- Veröffentlicht: 2022-06-29T05:06:04+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BSG, Pressemitteilung vom 28.06.2022 zum Urteil B 2 U 20/20 R vom 28.06.2022

Ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum 
Rauchen aufsucht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 28.06.2022 entschieden (Az. B 
2 U 20/20 R).

Der volljährige Kläger hielt sich am 18.01.2018 in der Schulpause zur Erholung mit
zwei Mitschülern im schulnahen Stadtpark auf und rauchte Zigaretten. An diesem Tag
herrschte Unwetter mit Sturm und Schneefall. Während des Aufenthalts fiel ihm ein
Ast auf Kopf und Körper. Dadurch erlitt der Kläger ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.

Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt,
das, anders als das Sozialgericht, die Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls
abgewiesen hatte. Der Aufenthalt im Stadtpark stand nicht unter Versicherungsschutz.
Der organisatorische Verantwortungs- und Einflussbereich der Schule war auf das 
Schulgelände beschränkt. Er endete ebenso wie die Aufsichtspflicht und -möglichkeit
am Schultor. Der Stadtpark kann nicht als erweiterter Schulhof angesehen werden.

_Quelle: BSG_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/rauchender-schueler-ausserhalb-des-schulgelaendes-nicht-unfallversichert-80598)
