# Recht auf Nichterreichbarkeit soll in der EU Grundrecht werden

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- Veröffentlicht: 2021-01-22T07:12:39+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 21.01.2021

 * Zwang zur ständigen Erreichbarkeit erhöht Gefahr von Depressionen, Angstzuständen
   und Burnout
 * Mindestanforderungen für Telearbeit sollen auf EU-Ebene geregelt werden
 * Wer sein Recht auf Nichterreichbarkeit ausübt, soll keine Konsequenzen fürchten
   müssen

**Das EU-Parlament fordert auf Unionsebene ein Recht darauf, nicht rund um die Uhr
erreichbar sein zu müssen. Arbeitnehmer sollen vor negativen Folgen geschützt werden.**

Damit Telearbeiter das Recht haben, außerhalb ihrer Arbeitszeit nicht erreichbar
zu sein, solle die Kommission eine entsprechende Richtlinie vorschlagen. Das fordert
das Parlament in seiner Gesetzgebungsinitiative, die mit 472 zu 126 Stimmen bei 
83 Enthaltungen angenommen wurde. Darüber hinaus will es Mindestanforderungen für
die Telearbeit festlegen und mit Blick auf Arbeitsbedingungen sowie Arbeits- und
Ruhezeiten Klarheit schaffen.

Dass in der Arbeitswelt immer häufiger digitale Hilfsmittel genutzt werden, habe
einen Zwang zur ständigen Erreichbarkeit hervorgebracht. Darunter leide die Ausgewogenheit
zwischen Berufs- und Privatleben, so die Abgeordneten. Das Arbeiten von zuhause 
aus trage in der Coronakrise zwar wesentlich dazu bei, Arbeitsplätze und Unternehmen
zu retten. Doch lange Arbeitstage und höhere Erwartungen schadeten der körperlichen
und geistigen Gesundheit. Zu beobachten sei etwa, dass Angstzustände, Depressionen
und Burnout-Erkrankungen häufiger werden.

Für die Abgeordneten ist das Recht auf Nichterreichbarkeit ein Grundrecht, das es
Arbeitnehmern erlaubt, außerhalb ihrer Arbeitszeit keine arbeitsbezogenen Aufgaben
erledigen zu müssen. Das gelte etwa für Telefonate, die Beantwortung von E-Mails
und andere Formen der digitalen Kommunikation – und zwar auch an Feiertagen und 
im Urlaub. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer dieses
Recht tatsächlich in Anspruch nehmen können. Das sollte zum Beispiel von den Sozialpartnern
in Tarifverträgen vereinbart werden. Dabei müsse sichergestellt werden, dass die
Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in keiner Weise benachteiligen: Sie dürften nicht schlechter
behandelt, angeprangert oder gar entlassen werden.

„Wir können Millionen von Arbeitnehmer in Europa nicht im Stich lassen, die durch
den Druck ständiger Erreichbarkeit und durch übermäßig lange Arbeitszeiten erschöpft
sind. Jetzt ist es an der Zeit, ihnen zur Seite zu stehen und ihnen zu geben, was
sie verdienen: Das Recht, nicht erreichbar zu sein. Das ist lebenswichtig für unsere
geistige und körperliche Gesundheit. Die Rechte der Arbeitnehmer müssen nun überarbeitet
werden, damit sie der neuen Wirklichkeit des digitalen Zeitalters entsprechen”, 
sagte Berichterstatter Alex Agius Saliba (S&D, MT) nach der Abstimmung.

Der Ausbruch der Coronavirus-Pandemie hat dazu geführt, dass nun fast 30 % mehr 
Bürger von zuhause aus arbeiten. Der Anteil der Telearbeiter dürfte auch in Zukunft
hoch bleiben oder sogar noch steigen. Zu beachten ist, dass in der EU eine wöchentliche
Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gilt. Untersuchungen von [Eurofound](https://www.eurofound.europa.eu/sites/default/files/ef_publication/field_ef_document/ef19032en.pdf),
der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, haben
jedoch ergeben: Wer nicht in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers, sondern regelmäßig
von zuhause aus arbeitet, überschreitet diesen Grenzwert mit mehr als doppelt so
hoher Wahrscheinlichkeit. Darüber hinaus geben 30 % der Telearbeiter an, mehrmals
pro Woche oder sogar täglich auch in ihrer Freizeit zu arbeiten. Bei Arbeitnehmern,
die im Büro arbeiten, liegt dieser Wert hingegen bei weniger als 5 %.

_Quelle: EU-Parlament_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/recht-auf-nichterreichbarkeit-soll-in-der-eu-grundrecht-werden-43947?pk_campaign=feed&pk_kwd=recht-auf-nichterreichbarkeit-soll-in-der-eu-grundrecht-werden)
