# Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

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- Published: 2022-05-16T15:12:09+02:00
- Author: Thomas Stuppy

VG Berlin, Pressemitteilung vom 16.05.2022 zum Beschluss VG 12 L 25/22 vom 05.05.2022

Wird ein Rechtsanwalt in eigener Angelegenheit tätig und tritt er als solcher gegenüber
dem Gericht auf, dann besteht auch für ihn die Pflicht, seine Schriftsätze elektronisch
einzureichen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller, der im Gerichtsverfahren ausdrücklich als Rechtsanwalt auftrat,
wandte sich gegen eine Zwangsvollstreckung aus einem bestandskräftig gewordenen 
Beitragsbescheid des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin. Er reichte seinen
Schriftsatz vorab per Telefax und sodann schriftlich bei Gericht ein. Er halte diesen
Weg wegen noch nicht behobener Zugangsstörungen für zulässig. Auch wegen des damit
verbundenen Aufwands sei es ihm nicht möglich, alle bislang schriftlich eingereichten
Schriftsätze einzuscannen, um sie elektronisch nachzureichen.

Die 12. Kammer hat den Eilantrag mangels wirksamer Antragstellung als unzulässig
zurückgewiesen. Das Gericht verwies auf den am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen§
55d Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, wonach Rechtsanwälte vorbereitende Schriftsätze
und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches
Dokument übermitteln müssen. Der personelle Anwendungsbereich der Vorschrift sei
auch dann eröffnet, wenn der Rechtsanwalt nicht als Prozessvertreter für einen Dritten,
sondern in eigener Angelegenheit auftrete. Hier sei der Antragsteller ausdrücklich
als Rechtsanwalt und gerade nicht als Privatperson aufgetreten. Gehe mit der Vertretung
in eigener Sache im Erfolgsfall die Berechtigung einher, Gebühren und Auslagen auf
der Grundlage des Kostenrechts vom Gegner zu verlangen, könne er sich mit Blick 
auf die für Rechtsanwälte geltenden Bestimmungen nicht auf seine Rolle als Privatperson
zurückziehen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
eingelegt werden.

_Quelle: VG Berlin_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/rechtsanwaelte-muessen-auch-in-eigenen-angelegenheiten-elektronisch-kommunizieren-78375)
