# Reform des Ehegattensplittings

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/reform-des-ehegattensplittings/
- Veröffentlicht: 2022-03-16T10:17:52+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.03.2022

Durch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überführung der Steuerklassenkombination
III und V in das Faktorenverfahren der Lohnsteuerklasse IV ergeben sich keine Steuereinbußen
oder Steuerzugewinne. Darauf verweist die Bundesregierung in einer Antwort ([20/946](https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000946.pdf))
auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ([20/825](https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000825.pdf))
zur „Reform des Ehegattensplittings“. Darin hatte die Fraktion unter anderem gefragt,
welche finanziellen Vor- und Nachteile dadurch für Ehepaare und Familien zu erwarten
seien und mit welchen Steuereinbußen oder Steuerzugewinnen die Bundesregierung rechne.

Mit der Überführung will die Bundesregierung demnach erreichen, dass „für jeden 
Ehepartner die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen
Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn berücksichtigt“ werde. „Die hohe Besteuerung
in der Steuerklasse V wird vermieden und durch eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung
ersetzt“, heißt es weiter.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 112/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/reform-des-ehegattensplittings-75315)
