# Reformen stellen Kapitalmärkte in den Dienst des Corona-Wiederaufbaus

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- Veröffentlicht: 2020-12-11T06:30:56+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 10.12.2020

Die Europäische Kommission begrüßt die politischen Einigungen des Europäischen Parlaments
und des Rates am 09.12.2020 und 10.12.2020 auf Reformen in der Kapitalmarktunion.
Dazu gehören die EU-Vorschriften zum Anlegerschutz und für Rohstoffderivate in der
Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). Die Kommission hatte diese
Änderungen im Juli 2020 vorgeschlagen, um den Verwaltungsaufwand für erfahrene Anleger
im Geschäftsverkehr zu verringern, ohne den Schutz für Privatanleger zu mindern.
Einig sind die EU-Gesetzgeber auch über gezielte Änderungen des EU-Verbriefungsrahmens
und der Eigenkapitalverordnung, um Banken zu ermöglichen, Kapital freizusetzen und
in der Wirtschaftskrise Kredite zu vergeben.

Die vereinbarten Änderungen in der MiFID-Richtlinie zielen darauf ab, es den Kapitalmärkten
zu erleichtern, die europäischen Unternehmen bei der Erholung von der Krise zu unterstützen,
indem sie Ressourcen sowohl für Unternehmen als auch für Investoren freisetzen. 
Insbesondere bedeuten diese neuen Regeln, dass der Umfang der Informationen, die
den Kunden, insbesondere den professionellen Kunden wie Großunternehmen und Finanzinstituten,
zur Verfügung gestellt werden, nun gezielter auf deren Bedürfnisse abgestimmt wird.
Informationen werden nicht mehr in Papierform zur Verfügung gestellt, es sei denn,
Privatanleger fordern dies ausdrücklich an.

Die Europäische Kommission begrüßt auch die am Abend des 09.12.2020 erzielte Einigung
zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über gezielte Änderungen des EU-
Verbriefungsrahmens und der Eigenkapitalverordnung. Die Verbriefung ist ein Instrument,
mit dem Banken Kredite bündeln, in Wertpapiere umwandeln und diese auf den Finanzmärkten
verkaufen können.

Ziel der Änderungen ist es, eine breitere Nutzung von Verbriefungen in der europäischen
Erholung zu fördern, um Bankkapital freizusetzen und den Banken zu ermöglichen, 
weiterhin Kredite an die Wirtschaft zu vergeben, insbesondere an Haushalte und kleine
und mittlere Unternehmen (KMU). Sie sind Teil des von der Kommission im Juli 2020
vorgelegten Pakets zur Erholung der Kapitalmärkte. Insbesondere schaffen diese Änderungen
einen spezifischen Rahmen für einfache, transparente und standardisierte bilanzielle
Verbriefungen, die von einer aufsichtlichen Behandlung profitieren würden, die das
tatsächliche Risiko dieser Instrumente widerspiegelt. Dies wäre sinnvoll, um den
Banken die Möglichkeit zu geben, bestimmte Risiken auf die Märkte zu übertragen,
damit sie weiterhin Kredite vergeben können. Darüber hinaus beseitigen diese Änderungen
regulatorische Hindernisse für die Verbriefung von notleidenden Forderungen. Dies
kann den Banken helfen, einen möglichen Anstieg der notleidenden Kredite aufgrund
der Coronavirus-Krise zu bewältigen.

_Quelle: EU-Kommission_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/reformen-stellen-kapitalmaerkte-in-den-dienst-des-corona-wiederaufbaus-41940?pk_campaign=feed&pk_kwd=reformen-stellen-kapitalmaerkte-in-den-dienst-des-corona-wiederaufbaus)
