# Regierung lehnt Änderungsvorschlag zum Sparerpauschbetrag ab

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/regierung-lehnt-aenderungsvorschlag-zum-sparerpauschbetrag-ab/
- Veröffentlicht: 2021-10-04T12:04:35+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.10.2021

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, nicht genutzte Teile des Sparer-Pauschbetrags
auf Folgejahre übertragen zu können. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ([19/32522](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/325/1932522.pdf))
auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ([19/32285](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/322/1932285.pdf)).
Beim Sparer-Pauschbetrag, also der Summe von Einnahmen aus Geldanlagen, die nicht
versteuert werden muss, gehe es um die Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens.
Dabei würden im Zusammenhang mit den Geldanlagen entstehende Werbungskosten bis 
zu einer Höhe von 801 Euro pauschal berücksichtigt, ohne dass Einzelnachweise erbracht
werden müssen. Zur Ermittlung des nicht ausgeschöpften Teils des Pauschbetrags wären
aber wiederum Einzelnachweise erforderlich, führt die Bundesregierung aus. Damit
ginge die Vereinfachungswirkung für Steuerpflichtige und Verwaltung und damit der
Zweck des Pauschbetrags verloren.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1043/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/regierung-lehnt-aenderungsvorschlag-zum-sparerpauschbetrag-ab-64113)
