# Renten-Doppelbesteuerung: Senioren müssen keinen Einspruch mehr einlegen

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- Veröffentlicht: 2021-09-07T08:13:57+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BdSt, Pressemitteilung vom 31.08.2021

**Bundesfinanzministerium veranlasst Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid**

Viele Senioren sind unsicher, ob in ihrem Renten-Fall eine Doppelbesteuerung vorliegt.
Deshalb lautete unsere Forderung an das Bundesfinanzministerium (BMF), die Steuerbescheide
hinsichtlich der Besteuerung der Basisrente vorläufig zu stellen. Dieser Forderung
wurde jetzt entsprochen. Wie das Ministerium in einem Schreiben (Az. IV A 3 – S-
0338 / 19 / 10006 :001) mitteilte, werden Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume
ab 2005 mit Blick auf die Basisrentenbesteuerung künftig vorläufig ergehen – und
zwar so lang, bis die Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnung geprüft wurde.

Für betroffene Rentnerinnen und Rentner ist das eine gute Nachricht! Nun wird ein
Einspruch gegen den Steuerbescheid überflüssig, weil die Steuerbescheide von Amts
wegen offen bleiben. Das heißt: Senioren können den Ausgang der laufenden Verfahren
beim Bundesverfassungsgericht abwarten, ohne selbst Einspruch einlegen zu müssen–
dies bedeutet weniger Bürokratie. Ein Erfolg für den Bund der Steuerzahler (BdSt)!

Doch werden die Steuerbescheide nicht automatisch nachträglich zu Gunsten der Rentner
geändert. Unabhängig vom Ausgang der laufenden Verfahren bedeutet dies: Eine Doppelbesteuerung
muss gegenüber dem Finanzamt beanstandet und durch Unterlagen nachgewiesen werden.
Dies hat die Finanzverwaltung in ihrem Schreiben ebenfalls angekündigt.

Zum Hintergrund: Aktuelle Verfassungsbeschwerden gegen die Doppelbesteuerung

Zunehmend mehr Senioren zahlen Einkommensteuer auf ihre Rente. Viele treibt die 
Frage um, ob hier doppelt abkassiert wird? Eine Doppelbesteuerung – in der Fachsprache
ist das die Zweifachbesteuerung – liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen
gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen.
Dazu hatte der Bundesfinanzhof im Mai erstmals eine konkrete Rechenformel vorgelegt
und klargestellt: Die Doppelbesteuerung gibt es vor allem bei künftigen Rentnerjahrgängen.
Deshalb muss die Politik jetzt nachbessern!

Die beiden Ehepaare, die beim Bundesfinanzhof die neue Rechenformel zur Doppelbesteuerung
von Renten erstritten hatten, profitieren von den Urteilen selbst nicht, weil das
Gericht bei ihnen unterm Strich keine Zweifachbelastung sah. Gegen diese Entscheidung
haben beide Paare beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt (
2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Unter anderem kritisieren die Musterkläger, dass
bei der Berechnung für die Ehemänner auch eine potenzielle Witwenrente eingerechnet
wird. Daher kommt es bei verheirateten Senioren seltener zu einer Doppelbesteuerung.
Dies benachteilige sie gegenüber unverheirateten Personen. Die Verfassungsbeschwerden
wurden im Juni dieses Jahres eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell,
ob es die Beschwerden annimmt. Wann dies erfolgt, ist offen.

_Quelle: BdSt_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/renten-doppelbesteuerung-senioren-muessen-keinen-einspruch-mehr-einlegen-62025)
