# Richtlinienvorschlag zur Lohntransparenz vorgelegt

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- Veröffentlicht: 2021-03-15T06:22:41+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 12.03.2021 Die EU-Kommissionpräsidentin, Ursula von der Leyen, hatte in ihren politischen Leitlinien angekündigt, neue verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz vorzulegen, um gegen das geschlechtsspezifische Lohngefälle, das sich laut Eurostat auf 14,1 % in der EU beläuft, vorzugehen. Die Europäische Kommission hat nun am 04.03.2021 einen Richtlinienvorschlag dazu veröffentlicht. Er soll die Wahrung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherstellen. Die Ziele sollen durch Maßnahmen wie die Schaffung von Lohntransparenz innerhalb der Organisation oder die Stärkung der Durchsetzungsmechanismen erreicht werden. Die Richtlinie beruht auf einer Mindestharmonisierung, wobei die EU-Mitgliedstaaten höhere Standards festzulegen können. Sie gilt für Arbeitgeber im privaten und öffentlichen Sektor und für alle Arbeitnehmer, einschließlich Teilzeitbeschäftigten, befristet beschäftigte Arbeitnehmer oder Personen mit einem Arbeitsvertrag oder -verhältnis mit einem Leiharbeitsunternehmen.
