# Rotlichtverstoß mit einem SUV rechtfertigt höheres Bußgeld

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- Veröffentlicht: 2022-06-30T07:13:16+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

AG Frankfurt, Pressemitteilung vom 30.06.2022 zum Urteil 974 OWi 533 Js-OWi 18474/
22 vom 03.06.2022 (nrkr)

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass bei Rotlichtverstößen mit
einem sog. Sport Utility Vehicle (SUV) eine Erhöhung der Regelgeldbuße angemessen
sein kann (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 03.06.2022, 974 OWi 533 Js-OWi
18474/22).

Nach den Feststellungen des Gerichts in einem Bußgeldverfahren fuhr der Betroffene
in Frankfurt am Main (Kreuzung Friedrich-Ebert-Anlage) mit seinem Fahrzeug, einem
so genannten Sport Utility Vehicle der Marke BMW (kurz SUV), das von seiner Bauart
dadurch von normalen Kraftfahrzeugen in der Art abweicht, dass es über eine erhöhte
Bodenfreiheit verfügt, in den durch die Lichtzeichenanlage geregelten Kreuzungsbereich
ein. Die Rotphase dauerte zu diesem Zeitpunkt bereits länger als 1,1 Sekunden.

Das Amtsgericht, das die Richtigkeit der mittels einer fest installierten Messsäule
vorgenommenen Messung im Übrigen feststellte, sah aufgrund der besonderen Fahrzeugbeschaffung
im konkreten Fall eine Erhöhung der hierfür durch den geltenden Bußgeldkatalog vorgesehenen
Regelgeldbuße für veranlasst.

Diese sei durch die erhöhte Betriebsgefahr des verwendeten Kraftfahrzeugs gerechtfertigt,
dessen kastenförmige Bauweise und erhöhte Frontpartie das Verletzungsrisiko für 
andere Verkehrsteilnehmer erhöhe. Aufgrund der größeren abstrakten Gefährdung durch
das Tatfahrzeug stelle sich nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt am Main der
begangene Rotlichtverstoß gravierender als der Normalfall dar. Dies gelte insbesondere
unter Beachtung der Zielsetzung des § 37 StVO zu Wechsellichtzeichen, der den Schutz
der querenden Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich von Lichtzeichenanlagen bei
einer Kollision bezweckt.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

_Quelle: AG Frankfurt_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/rotlichtverstoss-mit-einem-suv-rechtfertigt-hoeheres-bussgeld-80686)
