# Ryanair muss Gebühr für Währungsumrechnung offen ausweisen

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- Veröffentlicht: 2020-11-10T14:53:02+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

vzbv, Pressemitteilung vom 10.11.2020 zum Urteil 91 O 101/18 des LG Berlin vom 01.10.2020(
nrkr)

**vzbv mit Klage gegen die Fluggesellschaft beim Landgericht Berlin erfolgreich**

 * Ryanair hatte den bei der Buchung zunächst in Pfund genannten Ticketpreis mit
   versteckten Wechselkosten in Euro umgerechnet.
 * EU-Verordnung schreibt Offenlegung der Preisbestandteile vor.
 * LG Berlin: Airline muss deutlich auf Zusatzkosten infolge der Umrechnung hinweisen.

Ryanair muss Zusatzkosten für eine Umrechnung des Ticketpreises von britischen Pfund
in Euro künftig offen ausweisen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage
des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Die Verbraucherschützer
hatten der irischen Fluggesellschaft vorgeworfen, Umrechnungsgebühren zu verschleiern,
die in dem erst gegen Ende der Buchung genannten Euro-Preis enthalten waren.

„Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, alle Kosten anzugeben, die dem
Kunden entstehen. Der Ticketpreis ist entsprechend aufzuschlüsseln“, sagt Kerstin
Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Trotzdem versuchen Airlines immer wieder, Kosten
zu verstecken und die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Es ist wichtig, dass die
Gerichte dem einen Riegel vorschieben.“

## Versteckte Zusatzkosten durch Währungsumrechnung

Ryanair hatte auf seiner Internetseite den Preis für einen Flug von Glasgow nach
Berlin zunächst mit 60,17 britischen Pfund angegeben. Nachdem der Kunde am Ende 
der Buchung die Daten seiner deutschen Kreditkarte eingab, wurde der Preis plötzlich
mit 72,16 Euro angegeben. Der Haken: Bei der Umrechnung zum Referenzkurs der Europäischen
Zentralbank hätte der Euro-Preis nur 67,93 Euro betragen. Ryanair hatte die Umrechnung
dazu genutzt, den Kunden heimlich mit 4,23 Euro an Zusatzkosten zu belasten – dies
entspricht einem Preisaufschlag von mehr als sechs Prozent.

## Airline muss Umrechnungskosten offen legen

Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Ryanair damit
gegen die Luftverkehrsdienste-Richtlinie der Europäischen Union verstieß. Diese 
schreibt vor, dass bei einer Buchung stets der Endpreis und die darin enthaltenen
Steuern, Flughafengebühren und sonstigen Entgelte anzugeben sind. Durch die Umrechnung
des zunächst angegebenen Pfund-Preises seien dem Kunden Zusatzkosten entstanden,
ohne dass er darauf hinreichend deutlich hingewiesen wurde, kritisierten die Richter.
Ryanair sei gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten der Umrechnung offenzulegen.

_Quelle: vzbv_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ryanair-muss-gebuehr-fuer-waehrungsumrechnung-offen-ausweisen-36082)
