# Saarland sagt den von der Flutkatastrophe betroffenen Bundesländern steuerliche Hilfe zu

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- Published: 2021-07-27T12:03:02+02:00
- Author: Thomas Stuppy

FinMin Saarland, Pressemitteilung vom 27.07.2021

In seinem Sommergespräch hat Finanzminister Peter Strobel am 27.07.2021 steuerliche
Erleichterungen zur Beseitigung der durch die aktuelle Hochwasserkatastrophe in 
den betroffenen Bundesländern verursachten Schäden angekündigt. Zudem verdeutlichte
er als Europaminister, dass die Rechtsstaatlichkeit der EU ein schützenswertes Gut
ist und fordert daher einen klaren Kurs von der EU gegenüber Ungarn und Polen.

Aufgrund der kürzlich durch die Starkregenfälle ausgelösten Hochwasser sind hauptsächlich
in den Ländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern beträchtliche Schäden
entstanden. Hierauf haben diese Länder mit der Herausgabe entsprechender Anweisungen
zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch die Naturkatastrophe verursachten
Schäden reagiert. Unter den nicht unmittelbar von der Hochwasserkatastrophe betroffenen
Länder, hat das Saarland erklärt, die in den v. g. Anweisungen enthaltenen steuerlichen
Erleichterungen mitzutragen und ebenfalls anzuwenden. Mit diesem Paket von rund 
50 steuerlichen Hilfsmaßnahmen sollen unbillige Härten vermieden und den Geschädigten
unbürokratisch geholfen werden.

„Mit diesen Maßnahmen soll es vor allem Unternehmen und Institutionen erleichtert
werden unbürokratisch zu helfen, ohne dadurch steuerliche Nachteile befürchten zu
müssen. Viele saarländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie saarländische Unternehmen
hat das unfassbare Schicksal der von der Flutkatastrophe Betroffenen tief bewegt.
Sie haben sich spontan bereit erklärt, durch Sach- und Geldspenden zu helfen. Um
diese Hilfen zu beschleunigen und nicht unnötig durch bürokratische Hürden zu erschweren,
haben Bund und Länder gemeinsam erhebliche Verwaltungsvereinfachungen im Hinblick
auf flankierende steuerliche Erleichterungen vereinbart. Nur durch gelebte Solidarität
kann es gelingen, die verheerenden Folgen der Katastrophe zu meistern“.

**Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Maßnahmen:**

 * Als Nachweis für Geldspenden auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes 
   Sonderkonto genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines
   Kreditinstitutes, z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-
   Ausdruck bei Online-Banking.
 * Steuerbegünstigte Körperschaften, die nach ihrer Satzung keine mildtätigen Zwecke
   fördern, können die im Rahmen einer Sonderaktion eingeworbenen Spenden entweder
   unmittelbar selbst zur Unterstützung der vom Unwetter Geschädigten einsetzen,
   oder an eine Einrichtung, die z. B. mildtätige Zwecke fördert bzw. an eine inländische
   juristische Person des öffentlichen Rechts weiterleiten, ohne den Verlust ihrer
   Gemeinnützigkeit fürchten zu müssen.
 * Steuerbegünstigte Körperschaften können Soforthilfen bis zur Höhe von 5.000 Euro
   ohne weitergehende Prüfung an die geschädigten Personen auszahlen. Einschränkungen
   bestehen bei betrieblichen Schäden.
 * Steuerbegünstigten Körperschaften ist es gestattet, ihre nicht zur Verwirklichung
   eigener satzungsmäßiger Zwecke notwendigen vorhandenen Mittel zur Unterstützung
   der von Hochwasser Betroffenen zu spenden.
 * Öffentlichkeitswirksame Unterstützungsleistungen von Unternehmen an die Opfer
   der Hochwasserflut können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
 * Unterstützungsleistungen von Unternehmen an geschädigte Geschäftspartner können
   wegen Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen als Betriebsausgaben abgezogen
   werden.
 * Unterstützungsleistungen von Freiberuflern und Handwerkern, die über die Spendenaufrufe
   ihrer Berufskammern und Innungen an die Berufskolleginnen und Berufskollegen 
   für deren Wiederaufnahme der Berufstätigkeit geleistet werden, können als Betriebsausgaben
   abgezogen werden.
 * Unterstützungsleistungen von Unternehmen in Form von Sachzuwendungen aus dem 
   Betriebsvermögen oder dem Einsatz betrieblicher Wirtschaftsgüter zugunsten der
   geschädigten Personen und mit der Schadensbewältigung befassten Einrichtungen
   können als Betriebsausgaben abgezogen werden, z. B. wenn ein Baumarkt kostenlos
   Entwässerungspumpen oder ein Bauunternehmer Bagger und LKWs zur Verfügung stellt.
 * Auch im Bereich der Umsatzsteuer gelten für Hilfeleistungen von Unternehmen Begünstigungen.
   So wird bei der Verwendung unternehmerischer Gegenstände oder der Erbringung 
   von Hilfsleistungen zur Bewältigung der unwetterbedingten Schäden zunächst auf
   die Besteuerung sogenannter unentgeltlicher Wertabgaben verzichtet.

 * Bei Unterstützungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Arbeitslohnspenden
   bleiben diese Lohnteile beim steuerpflichtigen Arbeitslohn außer Ansatz. Der 
   Arbeitgeber muss dies entsprechend dokumentieren. Dies gilt auch für Arbeitnehmer-
   Beihilfen innerhalb verbundener Unternehmen i. S. d. § 15 Aktiengesetz.

Darüber hinaus thematisierte Europaminister Peter Strobel im Rahmen des Sommergesprächs
die aktuelle Diskussion rund um die Rechtsstaatlichkeit in der EU: „Mit besonderer
Sorge verfolge ich, nicht nur als Europa-, sondern auch als Justizminister, die 
stetig neuen Zuspitzungen, wenn es um unser gemeinsames Wertefundament in der Europäischen
Union geht. Es ist ganz offensichtlich, dass sich die Regierungen in Warschau und
Budapest zu fundamentalen Prinzipien, wie etwa dem Bekenntnis zur Unabhängigkeit
der Justiz oder der Nichtdiskriminierung von Minderheiten, nicht mehr bekennen.“

Dabei ginge es um mehr als Meinungsverschiedenheiten, es ginge um Vertragstreue 
und den Bestand der Europäischen Union insgesamt. Europa sei mehr als ein Wirtschaftsverbund
mit Milliardentransfers in gerade diese beiden osteuropäischen Staaten. Dies müsse
die EU deutlich machen und letztlich auch sanktionieren. Brüssel dürfe sich hier
nicht als zahnloser Tiger erweisen, denn sonst drohe ein enormer Glaubwürdigkeitsverlust.„
Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Unabhängigkeit der Medien sowie
die Diskriminierung von Minderheiten sind mit den Werten der Europäischen Union 
nicht vereinbar. Das Vorgehen der Regierungen in Ungarn und Polen legt die Axt an
das Fundament der Europäischen Union. Die Kommission muss schleunigst alle ihr zur
Verfügung stehenden Mittel nutzen, dies zu sanktionieren – und das geht am besten
übers Geld“, sagte der Europaminister Peter Strobel abschließend.

_Quelle: Ministerium für Finanzen und Europa Saarland_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/saarland-sagt-den-von-der-flutkatastrophe-betroffenen-bundeslaendern-steuerliche-hilfe-zu-59199)
