# SAFE, SAFER, am SAFESTEN: Die neue Initiative der EU-Kommission

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/safe-safer-am-safesten-die-neue-initiative-der-eu-kommission/
- Veröffentlicht: 2022-09-14T13:21:47+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 14.09.2022

Im ersten Quartal 2023 wird die EU-Kommission mit SAFE eine neue Richtlinie zur 
Bekämpfung der Rolle von Vermittlern aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung
verabschieden. Die beratenden und prüfenden Berufe dürften sich dabei im Anwendungsbereich
wiederfinden. Der DStV lehnt die Bezeichnung „Vermittler“ für seine Mitglieder kategorisch
ab.

SAFE lautet die neue Initiative der EU-Kommission. SAFE steht für „Securing the 
Activity Framework of Enablers” und richtet sich gegen die Rolle von „Vermittlern“
bei der Ermöglichung von Steuergestaltungen- oder -modellen, die zu aggressiver 
[Steuerberatung](https://www.maier-steuerberater.de/leistungen/kernkompetenzen/steuerberatung/)
und Steuerhinterziehung führen.

SAFE dürfte neben verschiedener Due-Diligence-Verpflichtungen ein Verbot der Vermittlung
grenzübergreifender Steuergestaltungen beinhalten, soweit diese Steuerhinterziehung
oder aggressive Steuerplanung erleichtern.

Außerdem erwägt die EU-Kommission die Einführung eines zentralen EU-Registers für
solche „Vermittler“. Allein registrierte „Vermittler“ sollen nach den Vorstellungen
der EU-Kommission dann noch solche Steuerberatungsleistungen erbringen dürfen. Bei
Verstößen könnten registrierte „Vermittler“ aus dem Register gelöscht werden.

Zur Erreichung ihrer Ziele schlägt die EU-Kommission zudem die Einführung eines 
Verhaltenskodexes vor, der sicherstellen soll, dass „Vermittler“ weder Steuerhinterziehung
noch aggressive Steuerplanung erleichtern.

Schließlich sollen EU-Steuerzahler künftig jede Beteiligung an einem nicht börsennotierten
Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die 25 % der Anteile, Stimmrechte oder sonstigen
Kontrollrechte ausmachen, in ihren Steuererklärungen angeben müssen.

Sowohl in Gesprächen mit der EU-Kommission als auch in seinem Konsultationsbeitrag
hat der DStV die Bezeichnung für seine Mitglieder als „Vermittler von Steuerhinterziehung
und aggressiver Steuerplanung“ kategorisch abgelehnt. Dies scheint sich auszuzahlen,
denn inzwischen hat die EU-Kommission dem DStV mitgeteilt, dass der Begriff „Vermittler“
nicht in Zusammenhang mit dem Berufsstand im Anwendungsbereich des Richtlinienvorschlags
genannt werden soll. Das freut uns. Wir bleiben dennoch wachsam.

Zudem fordert der DStV eine klare Definition des Begriffs aggressiver Steuerplanung,
damit für den Berufsstand möglichst wenig Graubereich in der Beratung entsteht. 
Nach derzeitigem Stand scheint die EU-Kommission deshalb eine Kombination aus einer
Definition und Erkenntnissen aus der Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen
nach § 138d ff. der Abgabenordnung anzustreben. Inwieweit eine solche Gesetzesgestaltung
auch umsetzbar ist, bleibt jedoch abzuwarten.

Der DStV spricht sich zudem dafür aus, dass der Anwendungsbereich von SAFE auf Sachverhalte
beschränkt werden, die eine Steuerplanung aufgrund von komplexen Strukturen in Drittstaaten
zum Inhalt haben. Damit blieben die meisten DStV-Mitglieder, insbesondere kleinere
und mittlere Kanzleien, die weder die Kenntnisse noch die entsprechende Nachfrage
von Mandanten für Offshore-Konstrukte haben, entlastet.

Dessen ungeachtet bezweifelt der DStV, dass ein Verbot der Vermittlung aggressiver
Steuerplanung umsetzbar sein wird. Insbesondere spricht er sich aufgrund rechtsdogmatischer
Erwägungen gegen eine mögliche Sanktionierung aus. Schließlich kann die Hilfestellung
zu einer Tat analog zum Strafrecht nur dann sanktioniert werden, wenn auch die Haupttat
sanktionierbar ist. Die Haupttat, also die aggressive Steuerplanung durch den Steuerpflichtigen,
soll aber weiterhin sanktionsfrei möglich sein.

Zudem sieht der DStV ein Vermittlungsverbot bei „Vermittlern“ mit Sitz in Drittstaaten
als kaum durchsetzbar an.

Auch sieht der DStV eine EU-Registrierung für „Vermittler“, gleich ob aus Drittstaaten
oder aus der Europäischen Union, kritisch. Eine solche Registrierung wäre nur dann
sinnvoll, wenn ein Steuerpflichtiger einen nicht registrierten Vermittler auch nicht
mehr mit der Steuerplanung betrauen dürfte. Zudem befürchtet der DStV, dass ein 
solches zentrales EU-Register mittelfristig zur Umgehung der berufsrechtlichen Beschränkung
des Marktzugangs führen könnte.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/safe-safer-am-safesten-die-neue-initiative-der-eu-kommission-84877)
