# Sanktionen gegen Russland: Änderungen beim Verbot der Wirtschaftsprüfung, Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/sanktionen-gegen-russland-aenderungen-beim-verbot-der-wirtschaftspruefung-abschlusspruefung-buchfuehrung-und-steuerberatung/
- Veröffentlicht: 2022-10-19T04:34:24+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

WPK, Mitteilung vom 18.10.2022

Art. 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurde neu gefasst(
[Änderungsverordnung (EU) 2022/1904 des Rates vom 6. Oktober 2022](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.LI.2022.259.01.0003.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2022%3A259I%3ATOC)).
Die Änderung trat am 7. Oktober 2022 in Kraft, einen Tag nach der Verkündung im 
Amtsblatt der Europäischen Union ([L 2591 vom 6. Oktober 2022](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2022:259I:TOC)).

## Verbot bleibt bestehen

An dem Verbot, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung,
einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und [Steuerberatung](https://www.maier-steuerberater.de/leistungen/kernkompetenzen/steuerberatung/)
sowie Unternehmens- und Public Relations-Beratung für die Regierung Russlands oder
in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen
zu erbringen, hat sich nichts geändert (vgl. Art. 5n Abs. 1 der Verordnung (EU) 
Nr. 833/2014).

## Neue Ausnahmen vom Verbot

Neu und für den Berufsstand der WP/vBP relevant können die neuen Ausnahmetatbestände
des Abs. 11 a) bis d) sein. Demnach können die zuständigen Behörden abweichend von
dem Verbot, die genannten Dienstleistungen unter ihnen angemessen erscheinenden 
Bedingungen genehmigen, wenn sie festgestellt haben, dass diese beispielsweise erforderlich
sind für

 * die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung in der Europäischen Union,
 * den Kauf bestimmter seltener Erze oder
 * die Gewährleistung des kontinuierlichen Betriebs von Infrastruktur, Hardware 
   und Software, die für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Sicherheit
   der Umwelt von grundlegender Bedeutung sind.

Bislang waren Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Behörden nur für humanitäre
Zwecke und für zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie
möglich (alter Abs. 5, vgl. nunmehr Abs. 10).

## Neue Verbote für Rechtsberatung und IT-Beratung

Aufgenommen wurde in den Artikel 5n das Verbot, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen
unter anderem in den Bereichen Rechtsberatung und IT-Beratung für die Regierung 
Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen 
oder Einrichtungen zu erbringen (neuer Abs. 2 des Art. 5n).

Der bisherige Ausnahmetatbestand des Abs. 4, befindet sich nun im Abs. 7 (Ausnahme
vom Verbot der Erbringung der oben genannten Dienstleistungen, die zur ausschließlichen
Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen bestimmt sind, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder
gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen
Wirtschaftsraum angehörenden Landes, der Schweiz oder eines in Anhang VIII aufgeführten
Partnerlandes gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder
Einrichtung befinden).

## Bisherige Informationen der WPK zu diesem Thema

 * Sanktionen gegen Russland wegen destabilisierender Maßnahmen auf der Krim und
   in der Ostukraine 2014 sowie des Einmarsches in die Ukraine 2022 ([„Neu auf WPK.de“ vom 14. März 2022](https://www.wpk.de/neu-auf-wpkde/alle/2022/sv/sanktionen-gegen-russland-wegen-destabilisierender-massnahmen-auf-der-krim-und-in-der-ostukraine-2014/))
 * Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine: Wirtschaftsprüfung,
   Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung für in Russland niedergelassene
   juristische Personen untersagt ([„Neu auf WPK.de“ vom 8. Juni 2022](https://www.wpk.de/neu-auf-wpkde/alle/2022/sv/sanktionen-gegen-russland-wegen-des-angriffskrieges-gegen-die-ukraine-wirtschaftspruefung-abschluss/)).
 * Mitglieder fragen – WPK antwortet: Abschlussprüfung bei einer hundertprozentigen
   Tochtergesellschaft einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Russland ([„Neu auf WPK.de“ vom 7. Oktober 2022](https://www.wpk.de/neu-auf-wpkde/alle/2022/sv/abschlusspruefung-bei-einer-hundertprozentigen-tochtergesellschaft-einer-kapitalgesellschaft-mit-sitz/))

_Quelle: WPK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaftspruefung/sanktionen-gegen-russland-aenderungen-beim-verbot-der-wirtschaftspruefung-abschlusspruefung-buchfuehrung-und-steuerberatung-87187)
