# Sanktionsverstöße EU-weit ahnden

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- Published: 2022-10-10T06:16:42+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Bundesregierung, Mitteilung vom 07.10.2022

Um die Durchsetzung von EU-Sanktionen zu vereinheitlichen und Sanktionsverstöße 
schneller zu ahnden, soll die EU ihre Kompetenzen erweitern können. Damit das nach
deutschem Recht möglich wird, hat der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz nun zugestimmt.

Die Bundesregierung hat das Gesetz im Juli auf den Weg gebracht, um der EU eine 
Ausweitung ihrer Kompetenz auf das sog. Sanktionsstrafrecht zu ermöglichen – also
das Recht, das Sanktionsverstöße ahndet. Der Bundesrat hat dem Gesetz nun abschließend
zugestimmt – nach dem Bundestagsbeschluss vom 28. September. Es soll nach Verkündung
im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Mit dem neuen Gesetz erlauben Bundestag und Bundesrat der Bundesregierung, im EU-
Rat dieser Ausweitung der EU-Kompetenzen zuzustimmen. Dieser sog. Parlamentsvorbehalt
soll sicherstellen, dass die EU-Gesetze demokratisch legitimiert sind.

## Einheitliche Mindeststandards

Die EU will dieses Recht vereinheitlichen. Einheitliche Mindeststandards sollen 
zukünftig eine effektivere Durchsetzung von Sanktionen EU-weit regeln und damit 
auch die Wirkkraft der EU-Sanktionspakete gegen die Russische Föderation stärken.

Das wird bisher erschwert, da die Systeme zur Durchsetzung von EU-Sanktionen und
zur Verfolgung von Sanktionsverstößen in den EU-Mitgliedstaaten teilweise erheblich
voneinander abweichen.

## Sanktionsverstöße schnell ahnden

Dafür müssen Sanktionsverstöße in den Katalog des Artikel 83 Absatz 1 des Vertrages
über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgenommen werden. Dieser Artikel 
zählt die Strafrechtsbereiche auf, in denen die EU tätig werden darf. Dies ist der
Fall, wenn sie eine grenzüberschreitende Dimension haben. Bislang gilt dies beispielsweise
für Drogenhandel.

Sobald die EU über den EU-Vertrag die Kompetenz für eine einheitliche Regelung erhalten
hat, kann sie in einem zweiten Schritt eine Harmonisierungs-Richtlinie erarbeiten.
Sie kann damit starten, sobald das deutsche Gesetz in Kraft ist und der erforderliche
Ratsbeschluss gefasst wurde.

Die Europäische Union wendet derzeit über 40 verschiedene länder- und sachbezogene
Sanktionsregime bzw. sog. restriktive Maßnahmen an. Einige davon dienen der Umsetzung
von Sanktionen der Vereinten Nationen; andere hat die EU selbst erlassen. Für die
Durchführung und Durchsetzung von EU-Sanktionen sind die Mitgliedstaaten zuständig.
Strafrecht ist grundsätzlich eine nationale Angelegenheit. Die verschiedenen Staaten
gehen aber sehr unterschiedlich mit denselben Straftaten um. Das soll sich nun für
Sanktionsverstöße ändern, damit die gemeinsamen Beschlüsse auch ähnlich umgesetzt
werden und dadurch besser wirken.

_Quelle: Bundesregierung_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/sanktionsverstoesse-eu-weit-ahnden-86595)
