# Schadstoffmindernde schnelle Aufwärmfunktion beim Audi SQ 5 ist unzulässige Abschalteinrichtung

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- Published: 2021-02-24T14:21:29+01:00
- Author: Thomas Stuppy

OLG Frankfurt, Pressemitteilung vom 24.02.2021 zu den Urteilen 4 U 257/19 und 4 
U 274/19 vom 24.02.2021

Die bei mehreren 3,0 Liter-Modellen der Audi AG verwendete schadstoffmindernde, 
sog. schnelle Aufwärmfunktion ist eine unzulässige Abschalteinrichtung und löst 
Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Käufer aus. Das Oberlandesgericht
Frankfurt am Main (OLG) sprach deshalb in zwei am 24.02.2021 verkündeten Urteilen
den klagenden Käufern Schadensersatz zu.

Beide Kläger nehmen die beklagte Audi AG auf Schadensersatz im Zusammenhang mit 
dem jeweiligen Erwerb eines Audi SQ5, Emissionsklasse EU6, in Anspruch. In den Fahrzeugen
ist ein von der Beklagten selbst hergestellter Motor verbaut; es handelt sich damit
nicht um den Motor EA 189 von VW.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte Anfang 2018 mitgeteilt, dass u. a. dieses Modell
eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalte. Die schadstoffmindernde, sog. schnelle
Aufwärmfunktion springe nahezu nur im Prüfzyklus NEFZ an. Im realen Verkehr unterbleibe
diese NOx-Schadstoffminderung. Die Beklagte übersandte Rückrufschreiben an die jeweiligen
Kläger mit dem Hinweis auf ein vom KBA freigegebenes Softwareupdate.

Das Landgericht hat die Klagen abgewiesen. Auf die Berufung der jeweiligen Kläger
wurde die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz abzüglich einer Nutzungsentschädigung
Zug um Zug gegen Rückgabe des Kraftfahrzeugs verurteilt. Die Beklagte hafte wegen
der Entwicklung eines Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegenüber
den Fahrzeugkäufern wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Die vom
Bundesgerichtshof zum Dieselskandal in der Grundsatzentscheidung (Urteil vom 25.05.2020–
VI ZR 252/19) aufgestellten Voraussetzungen seien auf die hier vorliegende Konstellation
übertragbar und lägen hier vor.

Es sei objektiv sittenwidrig, ein Fahrzeug in den Verkehr zu bringen, dessen Motorsteuerungssoftware
bewusst und gewollt so programmiert worden sei, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte
mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten
würden. Hier liege eine versteckte Abschalteinrichtung vor. Es seien Parameter für
die Motoraufwärmfunktion vorgegeben worden, die auf den Prüfstand zugeschnitten 
gewesen seien und gewährleisteten, dass die Funktion dort wirkte. Im realen Straßenbetrieb
habe die Funktion jedoch nur dann funktioniert, wenn zufällig der seltene Ausnahmefall
der eingegebenen engen Parameter vorgelegen habe. Es könne nicht angenommen werden,„
dass die Funktion im realen Straßenverkehr eine echte schadstoffmindernde Wirkung
haben sollte.“

Das von der Beklagten verfolgte Ziel der Erhöhung ihres Gewinns werde verwerflich,
wenn es – wie hier – auf der Grundlage einer strategischen Unternehmensentscheidung
durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörde, des KBA, erreicht werden solle
und mit einer „Gesinnung verbunden ist, die sich sowohl im Hinblick auf die für 
den einzelnen Käufer möglicherweise eintretenden Folgen und Schäden als auch im 
Hinblick auf die insoweit geltenden Rechtsvorschriften … gleichgültig zeigt.“

Die grundlegende strategische Entscheidung zu Entwicklung und Verwendung der unzulässigen
Abschalteinrichtung sei der Beklagten zuzurechnen. Nach dem unstreitigen Vortrag
der jeweiligen Kläger sei sie mit Wissen des vormaligen Vorstands der Beklagten 
oder zumindest einzelner Vorstandsmitglieder getroffen worden.

Die beiden Kläger könnten Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung
für die Vorteile durch Nutzung des jeweiligen Fahrzeugs verlangen.

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann
die Beklagte die Zulassung der Revision vor dem BGH begehren.

_Quelle: OLG Frankfurt_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/schadstoffmindernde-schnelle-aufwaermfunktion-beim-audi-sq-5-ist-unzulaessige-abschalteinrichtung-46270?pk_campaign=feed&pk_kwd=schadstoffmindernde-schnelle-aufwaermfunktion-beim-audi-sq-5-ist-unzulaessige-abschalteinrichtung)
