# Schlagen an die Zimmerdecke aufgrund Nachbarlärms: Keine Kostenübernahme für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit der Mietsache entstanden sind

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/schlagen-an-die-zimmerdecke-aufgrund-nachbarlaerms-keine-kostenuebernahme-fuer-schaeden-die-durch-unsachgemaessen-umgang-mit-der-mietsache-entstanden-sind/
- Published: 2022-11-30T12:48:32+01:00
- Author: Thomas Stuppy

LSG Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 30.11.2022 zum Urteil L 7 SO 1522/22
vom 17.11.2022

**Der Sozialhilfeträger hat nicht für Schäden in der Unterkunft aufzukommen, die
durch unsachgemäßen Umgang des Hilfeempfängers mit der Mietsache entstanden sind.**

Der 1974 geborene Kläger K bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und 
laufende Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Er ist Mieter in einem Mehrfamilienhaus.
Mit anderen, insbesondere über dem Kläger wohnenden Mietparteien kam es wiederholt
zu Auseinandersetzungen wegen (tatsächlicher oder vermeintlicher) Lärmbelästigungen.
Der Vermieter mahnte K mehrfach ab und kündigte in der Folgezeit das Mietverhältnis,
da K verschiedenen Nachbarn vorgeworfen habe, „unerträgliche Stimmen“ zu machen.
K habe aufgrund haltloser Behauptungen Strafanzeigen gegen Nachbarn gestellt und
mehrfach laut in seiner Wohnung herumgebrüllt. Sein Verhalten stelle eine ernsthafte
Gefährdung des Hausfriedens dar.

Im Januar 2022 wandte sich K per E-Mail an den beklagten Sozialhilfeträger S und
bat um Übernahme von Reparaturkosten in Höhe von knapp 1.500 Euro bezüglich eines
Deckenschadens in seiner Wohnung. 14 Deckenlöcher müssten repariert werden. Diese
seien durch die Mieter über ihm verursacht worden, welche ständig unzumutbaren Lärm
verursachten und „mit der Decke wackeln“ würden. Um dies zu beenden, habe er gegen
die Decke geklopft. Häufig werde dann weiterhin Lärm gemacht, um ihn zu tyrannisieren.
Damit Ruhe einkehre, müsse er dann stärker gegen die Decke schlagen. So seien die
Löcher entstanden. Er habe keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung. Sein Vermieter
habe ihm gesagt, er solle beim Sozialamt einen Antrag stellen, da dann die Kosten
übernommen würden.

Der Sozialhilfeträger lehnte die Kostenübernahme der Zimmerdeckenreparatur ab. Das
Sozialgericht wies die hiergegen gerichtete Klage ab.

Der 7. Senat des Landessozialgericht Baden-Württemberg hat die Berufung des K zurückgewiesen:
Der Kläger habe keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten der gewünschten Zimmerdeckenreparatur.
Ein berücksichtigungsfähiger Bedarf liege hinsichtlich der vorgesehenen Deckenreparatur
nicht vor. Bedarfe für die Unterkunft würden regelmäßig nur in angemessener Höhe
anerkannt. Diese könnten zwar auch Aufwendungen für notwendige Schönheitsreparaturen,
Einzugs- oder Auszugsrenovierungen aufgrund mietvertraglicher Verpflichtung sein,
nicht jedoch Schadensersatzansprüche gegen den Mieter wegen Beschädigung der Mietsache.
Denn allgemein notwendig sei nur der Unterkunftsbedarf, der dem Hilfebedürftigen
bei ordnungsgemäßer Wohnnutzung entstehe. Soweit sich ein Hilfeempfänger durch vertragswidriges
Verhalten dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig mache, liege die Durchsetzbarkeit
von Ersatzansprüchen im Risikobereich des Vermieters. Hier habe K die zu beseitigenden
Deckenschäden selbst unrechtmäßig verursacht. Die durch den unsachgemäßen Umgang
mit der Mietsache entstandenen Schäden bzw. die zu ihrer Beseitigung gegebenenfalls
entstehenden Kosten stellten daher keinen notwendigen und der Solidargemeinschaft
aufzubürdenden Unterkunftsbedarf dar. Anderenfalls würde der zuständige Sozialhilfeträger
für den Bereich der Mietwohnverhältnisse die Position einer umfassenden Haftpflichtversicherung
wahrnehmen. Hierdurch würden die im Bezug von Sozialhilfeleistungen stehenden Mieter
gegenüber anderen Mietern ungerechtfertigt bessergestellt. Die Revision an das Bundessozialgericht
wurde nicht zugelassen.

_Quelle: LSG Baden-Württemberg_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/schlagen-an-die-zimmerdecke-aufgrund-nachbarlaerms-keine-kostenuebernahme-fuer-schaeden-die-durch-unsachgemaessen-umgang-mit-der-mietsache-entstanden-sind-90621)
