# Schluss mit „Greenwashing“: EU-Offenlegungspflichten für nachhaltige Investitionen ab 10.03.2021 in Kraft

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- Veröffentlicht: 2021-03-11T05:51:38+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 09.03.2021

Mit der [Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2088&from=EN)(
Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) ist am 10.03.2021 ein Eckpfeiler
des Aktionsplans der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen in Kraft getreten.
Die Verordnung zielt darauf ab, verantwortungsvolle und nachhaltige Investitionen
zu fördern, Verhaltensänderungen in der Finanzbranche auszulösen und „Greenwashing“
zu verhindern. Mit den neuen Regeln setzt die EU weltweit beachtete Standards, wie
i) Finanzdienstleister und Berater Endanleger über Nachhaltigkeitsrisiken informieren,
ii) wie die Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft offengelegt
werden und iii) wie Finanzprodukte, die als nachhaltig vermarktet werden, diesen
Anspruch tatsächlich erfüllen.

Diese verbesserte Transparenz wird das Bewusstsein für die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten
erhöhen. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit wird zunehmend anerkannt. Auch das Bewusstsein
für klimabezogene Risiken und Chancen wächst. Die Anforderungen an nachhaltige Anlagen
waren in den Mitgliedstaaten bisher jedoch oft unterschiedlich; oft wurden den Anlegern
im Finanzsektor auch kaum brauchbare Informationen zur Verfügung gestellt.

Die von der Kommission im Mai 2018 vorgeschlagenen und 2019 von den Ko-Gesetzgebern
Parlament und Rat verabschiedeten neuen Regeln werden die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener
Informationen im Finanzsektor stärken und verbessern. Diese Regeln sind Teil der
Bemühungen der EU im Rahmen der Agenda für nachhaltige Entwicklung und der Agenda
für Klimaneutralität sowie ihres Engagements für das Pariser Abkommen, um sicherzustellen,
dass der Finanzsektor sein ganzes Gewicht in den Kampf gegen den Klimawandel einbringt.
Die Verordnung wird von technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical 
Standards, RTS) begleitet, die von den europäischen Aufsichtsbehörden gemeinsam 
entwickelt werden und zu einem späteren Zeitpunkt anwendbar sein werden.

_Quelle: EU-Kommission_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/schluss-mit-greenwashing-eu-offenlegungspflichten-fuer-nachhaltige-investitionen-ab-09-03-2021-in-kraft-47206?pk_campaign=feed&pk_kwd=schluss-mit-greenwashing-eu-offenlegungspflichten-fuer-nachhaltige-investitionen-ab-09-03-2021-in-kraft)
