# Schockschaden nach Axtmord anerkannt

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- Published: 2021-02-01T06:54:33+01:00
- Author: Thomas Stuppy

LSG Niedersachsen-Bremen, Pressemitteilung vom 01.02.2021 zum Urteil L 10 VE 79/
17 vom 17.12.2020

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Schockschaden
und eine Opferrente auch Jahre nach dem Verbrechen anerkannt werden können.

Geklagt hatte eine Frau aus Bremen. Ihr Vater war zu Weihnachten 2004 von ihrem 
psychisch kranken Bruder mit der Axt erschlagen worden. Zu dieser Zeit war sie im
Urlaub auf Lanzarote um erhielt am Heiligen Abend den Anruf mit der Nachricht vom
Vatermord. Durch den Anruf erlitt sie einen schweren Schock mit Blackout, ging aber
nicht zum Arzt.

Erst sechs Jahre später beantragte sie eine Opferrente. Sie habe sich bislang nicht
behandeln lassen, da sie sich mit dem Ereignis aus Scham nicht auseinandersetzen
wollte und versucht habe, das Trauma zu verdecken. Sie habe sich jedoch aus Angst
und Minderwertigkeitsempfinden aus ihrem sozialen Umfeld zurückgezogen; Tanzen, 
Kegeln und Freunde gäbe es nicht mehr. Aus Furcht vor einem ähnlichen Ereignis habe
sie ihre Wohnung in eine regelrechte Festung verwandelt.

Das Versorgungsamt lehnte den Antrag ab, da keine psychischen Störungen mit Tatbezug
dokumentiert seien und keine adäquate ärztliche und psychotherapeutische Behandlung
erfolgt sei. Außerdem gäbe es keinen Nachweis für einen Schock durch den Anruf. 
Ein Schockschaden und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) lägen daher
nicht vor.

Das LSG hat die PTBS der Frau anerkannt. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass 
auch Sekundäropfer in den Schutzbereich des Opferentschädigungsrechts einbezogen
würden, wenn die psychischen Auswirkungen so eng mit der Gewalttat verbunden seien,
dass sie eine Einheit bildeten. Dies sei im Falle der Klägerin anzunehmen. Hierzu
hat das Gericht ein umfassendes medizinisches Gutachten eingeholt, wonach alle Kriterien
einer PTBS bei der Frau vorlägen. Sie habe auf die Nachricht mit Angst, Hilflosigkeit
und Entsetzen reagiert. Sie erlebe das Ereignis immer wieder und zeige das typische
Vermeidungsverhalten auch bei langem Ignorieren der Symptomatik. Dass die Frau sich
lange nicht behandeln ließ, spräche auch nicht gegen eine PTBS, sondern sei vielmehr
Ausdruck derselben.

_Quelle: LSG Niedersachsen-Bremen_

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