# Schulleiterin darf versetzt werden

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- Veröffentlicht: 2022-04-26T06:47:06+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

VG Aachen, Pressemitteilung vom 25.04.2022 zum Beschluss 1 L 288/22 vom 21.04.2022(
nrkr)

Nach einem Beschluss der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen vom 21. April 
2022 ist die Versetzung der Schulleiterin einer Eschweiler Grundschule an eine andere
Grundschule im Bezirk rechtlich nicht zu beanstanden.

Die Bezirksregierung Köln hatte mit Bescheid vom 8. April 2022 verfügt, dass die
Schulleiterin nach den Osterferien die Grundschule in Eschweiler verlassen müsse
und dies im Wesentlichen damit begründet, dass die Versetzung zur Wiederherstellung
des Schulfriedens erforderlich sei. Die Schulleiterin hatte dagegen eingewandt, 
dass eine Störung des Schulfriedens nicht zu erkennen sei und die gegen sie erhobenen
Vorwürfe nicht belegt und unrichtig seien.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat nun entschieden, dass die Bezirksregierung die
Versetzung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schule – auch kurzfristig – 
bestimmen durfte. Es lägen ausreichende Nachweise dafür vor, dass der Schulfrieden
an der Grundschule tiefgreifend und nachhaltig gestört sei. Dies zeige sich beispielsweise
daran, dass mehrere Lehrerinnen sich mit Beschwerden an das Schulamt gewandt hätten,
der Lehrerrat eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet habe und es zuletzt eine
Vielzahl an Versetzungsanträgen gegeben habe. Dass sich die Bezirksregierung für
eine Versetzung der Schulleiterin und nicht etwa einer anderen Lehrkraft entschieden
habe, sei nicht zu beanstanden. Es sei nicht erforderlich, dass alle seitens des
Kollegiums gegen die Schulleiterin vorgebrachten Vorwürfe belegbar seien, da sie
zumindest in die Aufrechterhaltung des aktuellen Zustands involviert sei und es 
sich bei ihr gerade nicht um eine gänzlich von den Konflikten nicht betroffene Person
handele.

Gegen den Beschluss hat die Antragstellerin (bereits) Beschwerde eingelegt, über
die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden wird(
Az. 6 B 532/22).

_Quelle: VG Aachen_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/schulleiterin-darf-versetzt-werden-77343)
