# Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen startet Schritt für Schritt

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- Veröffentlicht: 2022-05-03T09:57:45+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMF, Pressemitteilung vom 03.05.2022

Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen.
Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar.
Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen
in Deutschland aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hatten Bundeswirtschafts-
und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner
bereits am 8. April ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden
Programme sind nun startklar:

 1. Die Erweiterungen bei den **Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen** für vom Ukraine-
    Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind bereits gestartet. Dies betrifft
    die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge **seit
    dem 29. April** 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt 
    erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung
    in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.
 2. Das **KfW-Kreditprogramm**, sog. KfW-Sonderprogramm UBR 2022, um kurzfristig die
    Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern,
    startet in Kürze. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang 
    zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken.
    Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme
    angeboten. Dieses Programm startet **voraussichtlich am 9. Mai 2022**. Auch hier
    befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen
    mit der EU-Kommission.

> “„Mit den notwendigen Sanktionen treffen wir das Regime von Wladimir Putin. Aber
> auch Unternehmen in Deutschland leiden unter den Folgewirkungen des russischen
> Angriffskriegs. Zur Abfederung benötigen sie kurzfristig Liquidität. Deshalb wollen
> wir diesen Firmen mit einem KfW-Sonderprogramm und erweiterten Bürgschaftsprogrammen
> beistehen. Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen zielgenau. Gleichzeitig
> gehen wir verantwortungsbewusst mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
> um. Die Hilfen werden befristet sein. Als Stoßdämpfer sollen sie Strukturbrüche
> verhindern, ohne Marktkräfte aufzulösen.“”
> Bundesfinanzminister Christian Lindner

> “„Nach zwei Jahren Corona-Pandemie kommt durch den Krieg Russlands eine neue Belastung
> hinzu, die die Konjunktur und die Wirtschaft trifft. Der Krieg gegen die Ukraine
> und seine wirtschaftlichen Auswirkungen erinnern uns daran, dass wir verwundbar
> sind. Die Stärke von liberalen Demokratien macht aber aus, dass wir um Ausgleich
> ringen und so zu Lösungen kommen, die uns gemeinsam voranbringen. Wir zeigen Woche
> für Woche, dass gerade Demokratien im Angesicht von Krieg und Krisen leistungs-
> und handlungsfähig sind und sich sehr schnell auf diese neue Lage mit einer Reihe
> von Maßnahmen eingestellt und gegengehalten haben. Auf diesem Weg werden wir entschlossen
> weiter gehen und uns Schritt für Schritt aus der Klammer russischer Importe lösen.
> Zugleich tut die Bundesregierung alles, um die Substanz unserer Wirtschaft auch
> in schwerer Zeit zu erhalten mit einem zielgerichteten Schutzschild für unsere
> Unternehmen, welches wir jetzt zügig umsetzen.“”
> Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck

> “„Die KfW hat in ihrer über 70jährigen Geschichte immer wieder geholfen, besondere
> Herausforderungen zu meistern. Neben der Corona-Pandemie sind jetzt auch die Folgen
> des entsetzlichen Krieges in der Ukraine in unserer gesamten Gesellschaft immer
> mehr zu spüren. Wir unterstützen bereits Kommunen mit einem Hilfsprogramm aus 
> KfW-Mitteln bei der Unterbringung von Geflüchteten. Gemeinsam mit dem Bund stehen
> wir nun auch den Unternehmen in Deutschland zur Seite, die unter den Folgen des
> Krieges leiden.“”
> Vorstandsvorsitzender der KfW, Stefan Wintels

## **1. Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR:**

### **KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten**

 * eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag
   von 100 Mio. Euro,
 * eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

**Wer wird gefördert?**
 Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung

**Was wird gefördert?**
 Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt
den Hausbanken eine

 * 80 %-ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis
   max. 500 Mio. Euro Jahresumsatz) und
 * 70 %-ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.

Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.

**Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?**
 Nachgewiesene Betroffenheit, die aus 
den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine
resultieren durch

 * Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
 * nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
 * nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
 * Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
 * besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil
   mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

**Welche Konditionen gelten?**
 Kredite mit folgenden Eigenschaften:

 * max. 6 Jahre Laufzeit
 * bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
 * 6 Jahre Zinsbindung

Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des 
Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am 
Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der [KfW-Seite](https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger)
zu entnehmen.

Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit 
einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.

**Programmbefristung**
 Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen
der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“)
bis zum 31.12.2022 befristet.

## **2. Wesentliche Eckpunkte zum Großbürgschaftsprogrammen**

**Wer wird gefördert?**
 Unternehmen ab 20 Mio. [Euro](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/E/euro.html?view=renderHelp)
Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf
außerhalb strukturschwacher Regionen

**Was kann verbürgt werden?**
 Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite
verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80 %, in besonders betroffenen
Einzelfällen bis zu 90 %.

**Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?**
 Nachgewiesene Betroffenheit, die aus 
den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine
resultieren, bspw. durch

 * Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
 * nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
 * nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
 * Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
 * besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil
   mindestens 3 % vom Jahresumsatz 2021).

**Programmbefristung:**
 Das erweiterte Großbürgschaftsprogramm ist gemäß Befristetem
Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-
Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

_Quelle: BMF_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/schutzschild-der-bundesregierung-fuer-von-kriegsfolgen-betroffene-unternehmen-startet-schritt-fuer-schritt-77747)
