# Selbstverwaltung nicht dem Kampf gegen Geldwäsche opfern

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- Veröffentlicht: 2023-03-13T06:15:41+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 13.03.2023

In einem Schreiben an EU-Abgeordnete und andere Stakeholder fordern die German Tax
Advisers unter anderem den vollständigen Erhalt der beruflichen Selbstverwaltung.
Insbesondere wehren sie sich gegen eine nationale Fachaufsicht ausschließlich für
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Die jüngsten Entwicklungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Anti-Geldwäsche-
Paket nahmen der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), StB 
Torsten Lüth, und StB Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer,
zum Anlass, sich in einem gemeinsamen Schreiben der German Tax Advisers an zuständige
Europaabgeordnete und hochrangige Vertreter der EU-Kommission zu wenden.

Eine zentrale Forderung der German Tax Advisers ist der Erhalt des Selbstverwaltungsrechts
der Steuerberater und die Gleichbehandlung mit anderen freien Berufen.

Der Standpunkt des EU-Rats ist dagegen ein anderer. Die Mitgliedstaaten haben sich
darauf geeinigt, eine nationale Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüfer und Steuerberaterkammern
stülpen zu wollen. Eine solche Fachaufsicht könnte im geplanten Bundesfinanzkriminalamt
angesiedelt werden.

Dies würde jedoch einen wesentlichen Einschnitt in den Kernbereich der funktionellen
Selbstverwaltung der jeweiligen Kammern bedeuten, die bisher lediglich der Rechtsaufsicht
durch die zuständigen Behörden unterliegen. Mit dem Selbstverständnis eines unabhängigen
Berufs wäre eine solche Beschränkung jedenfalls unvereinbar.

Inwieweit durch eine solche Maßnahme ein Mehrwert im Kampf gegen Geldwäsche geschaffen
wird, ließen die Mitgliedstaaten zudem unerwähnt.

Notare, Rechtsanwälte und andere unabhängige Rechtsberufe sollen dagegen vom fragwürdigen
Segen einer Fachaufsicht verschont bleiben. Faktisch wären somit allein Steuerberater
und Wirtschaftsprüfer fachaufsichtsgebunden.

Eine solche Unterteilung würde jedoch eine willkürliche und ungerechtfertigte Ungleichbehandlung
der selbstverwalteten Berufe in Deutschland darstellen. Zudem unterstellt sie zu
Unrecht, dass die Steuerberaterkammern, im Gegensatz zu den Kammern der anderen 
Berufe, ihrer Aufsichtsfunktion im Bereich der Geldwäschebekämpfung nicht oder nur
unzureichend nachkämen.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_
