# Soforthilfe Dezember: Erdgaslieferanten und Wärmeversorger können Erstattungsanträge ab sofort stellen

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- Veröffentlicht: 2022-11-18T05:35:21+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWK, BMF, Gemeinsame Pressemitteilung vom 17.11.2022

Rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen können ab sofort die
Auszahlung ihres Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch für die Soforthilfe
Dezember beantragen. Der Zugangslink zu dem Online-Antragsportal für Versorger sowie
weitere wichtige Informationen zur Soforthilfe sind verfügbar unter: [https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Soforthilfe-Energiepreise/soforthilfe-energiepreise.html](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Soforthilfe-Energiepreise/soforthilfe-energiepreise.html).

> „Mit der Soforthilfe Dezember entlasten wir die Haushalte und kleine und mittlere
> Unternehmen direkt und sehr wirksam. Der Bund übernimmt dabei die Rechnung für
> den Dezemberabschlag für die Lieferung von Gas und Fernwärme. Wichtig ist: Die
> Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts tun, sie werden automatisch von
> der Soforthilfe profitieren. Die Umsetzung der Entlastung erfolgt über die Erdgaslieferanten
> und Wärmeversorgungsunternehmen. Nur diese Unternehmen müssen nun einen Antrag
> stellen.“
> Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck

> „Mit der Soforthilfe im Dezember werden Gas- und Wärmekunden wirksam in der Breite
> entlastet. Das ist ein wichtiger Baustein, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
> vor unvertretbaren Belastungen aufgrund sehr hoher Gas- und Wärmepreise zu schützen.
> Die Soforthilfe ist Teil einer systemischen Lösung, die das Problem der hohen 
> Energiepreise grundlegend angeht. Damit wollen wir einen reibungslosen Übergang
> ermöglichen, in eine Situation weniger sprunghafter Gaspreise, die gleichwohl 
> höher liegen dürften als noch 2021. Das hilft dabei, gesunde und wettbewerbsfähige
> Unternehmen zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und Wohlstand zu bewahren.“
> Bundesfinanzminister Christian Lindner

Die Bundesregierung will den Anstieg der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen
dämpfen. Die Soforthilfe Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen
im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung einer Gas- und
Wärmepreisbremse im Frühjahr. Die Entlastung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher
über ihre Energieversorger. Das Gesetz zur Umsetzung der Soforthilfe Dezember gibt
rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen einen Erstattungs-
oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Unternehmen
können ab sofort die Auszahlung ihres Anspruchs beantragen.

_Quelle: BMWK/BMF_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/soforthilfe-dezember-erdgaslieferanten-und-waermeversorger-koennen-erstattungsantraege-ab-sofort-stellen-89515)
