# Sorgfaltspflichten in der Lieferkette stellen Unternehmen vor Herausforderungen

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- Veröffentlicht: 2022-02-28T05:34:16+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DIHK, Mitteilung vom 25.02.2022

Am 23. Februar legte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf zur Regelung unternehmerischer
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vor. Während dieser Gesetzgebungsprozess auf
europäischer Ebene noch nicht am Ende ist, tickt die Uhr bei den deutschen Unternehmen
schon jetzt: Nur noch zehn Monate bleiben hierzulande, um sich auf die Umsetzung
der Pflichten vorzubereiten, die aus dem deutschen Lieferkettengesetz entstehen,
das im letzten Jahr vom Bundestag verabschiedet wurde. Zwei Drittel der direkt betroffenen
Großunternehmen und jedes zweite – vielfach indirekt betroffene – kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) sehen darin Herausforderungen – das zeigt eine [Sonderauswertung der Umfrage „Going International“](https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/internationales/deutsches-lieferkettengesetz-beschaeftigt-bereits-die-haelfte-international-taetiger-unternehmen-66846)
des DIHK unter rund 2.600 auslandsaktiven Unternehmen.

## Umfassendes EU-Lieferkettengesetz

Der Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz geht sowohl im Geltungsbereich
als auch hinsichtlich der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten deutlich über das deutsche
Pendant hinaus. So sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen
Euro Jahresumsatz in die Pflicht genommen werden, entlang der gesamten Wertschöpfungskette
menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu identifizieren – in einer ganzen Reihe
von Branchen auch noch kleinere Unternehmen.

## Hürden bei der Vorbereitung auf das deutsche Gesetz

Doch schon das deutsche Gesetz stellt eine große Hürde dar. Es gilt ab 2023 für 
Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sodass diese bereits
2022 ihre Prozesse anpassen müssen, um die Anforderungen ab dem 1. Januar kommenden
Jahres zu erfüllen. Ab 2024 betrifft das Gesetz dann auch Unternehmen mit über 1.000
Angestellten.

Lieferketten sind komplex und bestehen oft aus mehreren Hundert, zum Teil mehreren
Tausend Unternehmen. Meist ist den Unternehmen jedoch nur der direkte Zulieferer
bekannt. Darüber hinausgehende Berichtspflichten gehen also mit erheblichem bürokratischem
Aufwand einher. Außerdem bereitet insbesondere die bestehende Rechtsunsicherheit
Sorgen: Bislang können sich Betriebe nur anhand der teils sehr vagen Formulierungen
im Gesetzestext vorbereiten..Noch mangelt es daher an Leitplanken für die praktische
Umsetzung. Dies spiegelt sich auch in den Umfrageergebnissen wider: Lediglich 60
Prozent der befragten Großunternehmen mit mehr als 1.000 beziehungsweise 3.000 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern geben an, eine Risikoanalyse vorzunehmen oder dies zu planen – 
zehn Monate, bevor das Gesetz in Anwendung ist. Die mit dem Gesetz verbundenen Unsicherheiten
stellen auch Lieferketten infrage: 41 Prozent der direkt betroffenen Betriebe, die
Herausforderungen wahrnehmen, stellen in der Folge das Engagement in einzelnen Ländern
infrage. Die mit dem Gesetz verbundenen Unsicherheiten stellen auch Lieferketten
infrage: 41 Prozent der direkt betroffenen Betriebe, die Herausforderungen wahrnehmen,
stellen in der Folge das Engagement in einzelnen Ländern infrage.

## Betriebe können auch indirekt betroffen sein

Direkt betroffene Unternehmen geben ihre Pflichten als Folge der gesetzlichen Vorgaben
häufig auch in Form von „Code of Conducts“ oder Regressklauseln an ihre Lieferanten–
vielfach KMU – weiter. Diese Zulieferer müssen zum Beispiel durch die Beantwortung
umfassender Fragebögen die erforderlichen Informationen beisteuern und müssen daher
ihre eigene Lieferkette wiederum genau kennen. Allerdings ist kleinen Firmen ihre
indirekte Betroffenheit oft noch unklar: Erst jedes dritte KMU hat ein entsprechendes
Risikomanagement implementiert beziehungsweise plant, dies zu tun. Ähnlich viele
geben an, dass sie von Auftraggebern und Kunden im Zusammenhang mit dem Gesetz und
daraus resultierenden Anforderungen kontaktiert wurden. Es ist nachvollziehbar, 
dass vor dem Hintergrund akuter Schwierigkeiten durch die Pandemie, Lieferengpässe
und Rohstoffknappheit die Vorbereitungen auf das Lieferkettengesetz vielfach noch
hintenanstehen – denn die Kapazitäten dazu sind gerade in kleinen und mittleren 
Unternehmen begrenzt. Eine sinnvolle Umsetzung neuer Sorgfaltspflichten kann nur
gelingen, wenn Rechtsunsicherheiten vermieden, Betroffenheiten klar geregelt und
konkrete Hilfestellungen gerade für KMU zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt
im besonderen Maße auch für die künftige europäische Regelung – das Thema wird die
Unternehmen in jedem Fall noch lange beschäftigen.

_Quelle: DIHK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/sorgfaltspflichten-in-der-lieferkette-stellen-unternehmen-vor-herausforderungen-74377)
