# Stabile Renten im Westen und leichte Erhöhung im Osten

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- Published: 2021-06-30T06:01:23+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Bundesregierung, Mitteilung vom 30.06.2021

Am 1. Juli werden die Renten angepasst: Im Westen bleiben sie stabil und im Osten
steigen sie um 0,72 Prozent. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Löhne zwar im
vergangenen Jahr gesunken, doch die Rentengarantie schützt Rentnerinnen und Rentner
vor Einbußen.

Grundlage der Rentenanpassung ist vor allem die Lohnentwicklung des vergangenen 
Jahres. Aufgrund der Corona-Pandemie sind im vergangenen Jahr die Löhne nicht gestiegen,
sondern gesunken. Doch weil die gesetzlich verankerte Rentengarantie Rentenkürzungen
verhindert, bleibt ab 1. Juli in Westdeutschland der Rentenwert 2021 stabil bei 
34,19 Euro. Das heißt, die Standardrente beträgt weiterhin monatlich 1.538,55 Euro.

„Auch und insbesondere in Krisenzeiten wie der aktuellen COVID-19-Pandemie können
sich die Rentnerinnen und Rentner auf die gesetzliche Rente verlassen“, betont Bundesarbeitsminister
Hubertus Heil. Die gesetzlich verankerte Rentengarantie schütze Rentnerinnen und
Rentner auch in schwierigen Zeiten vor Rentenkürzungen.

## Im Osten schreitet die Rentenangleichung weiter voran

Der Rentenwert steigt in Ostdeutschland ab 1. Juli um 0,72 Prozent von bisher 33,23
Euro auf 33,47 Euro. Die monatliche Standardrente steigt somit um 10,80 Euro auf
1506,15 Euro. Grundlage dafür ist die Ost-West-Rentenangleichung. In diesem Jahr
ist der aktuelle Rentenwert Ost mindestens so anzupassen, dass er 97,9 Prozent des
Westwertes erreicht. Somit wird auch in der Corona-Pandemie an dem Ziel der Vollendung
der sozialen Einheit festgehalten. Bis zum 1. Juli 2024 soll es einen einheitlichen
Rentenwert geben.

Der Rentenwert für Landwirtinnen und Landwirte im Ruhestand beträgt ab 1. Juli im
Westen weiterhin 15,79 Euro, im Osten steigt er von 15,32 Euro auf 15,43 Euro.

Die Standardrente ist eine Regelaltersrente, die eine Durchschnittsverdienerin oder
ein Durchschnittsverdiener erhält, wenn sie bzw. er 45 Jahre Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung gezahlt hat. Da die Lebensläufe der Versicherten sehr unterschiedlich
sind, wird diese fiktive Rente stellvertretend für die gesamten Altersrenten in 
der Berechnung der Anpassung verwendet.

_Quelle: Bundesregierung_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/stabile-renten-im-westen-und-leichte-erhoehung-im-osten-56254)
