# „Stalking“ kann teuer werden

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- Veröffentlicht: 2021-11-11T10:29:45+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

OLG Karlsruhe, Pressemitteilung vom 10.11.2021 zum Urteil 10 U 6/20 vom 05.11.2021

Wer seine Nachbarn durch beharrliche Bedrohungen mit der Verletzung ihrer Gesundheit
oder gar ihres Lebens zum Wegzug veranlasst, kann ihnen zum Ersatz der durch den
Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein. Mit dieser Aussage hat der 10. Zivilsenat
des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 5. November 2021 der Berufung eines Ehepaares
gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts [Mannheim](https://www.maier-steuerberater.de/standorte/standort-mannheim/)
teilweise Folge gegeben. Der ehemalige Nachbar des Ehepaares wurde zur Zahlung von
Schadensersatz in Höhe von über 44.000 Euro verurteilt.

Der heute 63 Jahre alte Mann hatte nach dem Einzug der Familie in ihr neu errichtetes
Mannheimer Eigenheim im Jahr 2014 alsbald damit begonnen, diese zu schikanieren.
Dies reichte von ständigen, über das sozialadäquate Maß hinausgehenden Beobachtungen
vom eigenen Fenster aus über nächtliche Klopfgeräusche an der Hauswand der Familie
bis hin zu wiederholten derben Beleidigungen und gipfelte in zwei konkreten Todesdrohungen
im Jahr 2017: Während sich der Mann am 1. April 2017 noch darauf beschränkt hatte,
dem Ehepaar damit zu drohen, eine Pistole aus seinem Haus zu holen, lief er dem 
Ehemann am Abend des 27. Juli 2017 mit einem erhobenen Beil hinterher. Nur weil 
der Ehemann fliehen konnte, wandte sich der Nachbar den beiden Kraftfahrzeugen des
Ehepaares zu und schlug mit dem Beil auf sie ein, wodurch ein erheblicher Sachschaden
entstand.

Die Familie entschloss sich daraufhin zum Umzug, bezog zunächst für einige Monate
eine Mietwohnung und erwarb sodann ein neues Eigenheim. Die durch den Umzug entstandenen
Kosten sowie die Nebenkosten für den Erwerb des neuen Hauses (Grunderwerbsteuer 
und Notarkosten), aber auch den Mindererlös bei der Veräußerung ihres verlassenen
Familienheimes, nachdem sie die Käufer auf die bisherigen Verhaltensweisen des Nachbarn
hingewiesen hatten, sowie die bei der Veräußerung entstandene Maklercourtage wollten
die Eheleute ersetzt haben. Sie erhoben gegen ihren ehemaligen Nachbarn daher eine
Schadensersatzklage über insgesamt mehr als 113.000 Euro. Damit hatten sie beim 
Landgericht Mannheim jedoch keinen Erfolg.

Im Berufungsverfahren sprach ihnen das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt aber mehr
als 44.000 Euro zu. Zur Begründung hat der Senat darauf hingewiesen, dass sich der
Nachbar durch sein Verhalten wegen Nachstellung (§ 238 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch)
und wegen Bedrohung (§ 241 Strafgesetzbuch) strafbar gemacht und damit zugleich 
Schutzgesetze zugunsten des Ehepaares verletzt hat. Aus dieser Schutzgesetzverletzung
resultiert zivilrechtlich ein Schadensersatzanspruch des Ehepaares (§ 823 Abs. 2
Bürgerliches Gesetzbuch). Der Anspruch reicht aber nur soweit, wie die geltend gemachten
Schäden auch vom Schutzzweck der Strafnormen erfasst sind. Einen solchen „Schutzzweckzusammenhang“
hat der Senat für diejenigen Kosten, die zur Wiederherstellung des persönlichen 
Sicherheitsgefühls aufgewandt werden mussten, gesehen. Er hat den Beklagten daher
zur Erstattung der Umzugskosten sowie der Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb
des neuen Eigenheimes und damit zur Zahlung eines Betrags von über 44.000 Euro verurteilt.
Die Wertminderung an dem verlassenen Familienheim und die im Zusammenhang mit dessen
Veräußerung angefallene Maklerprovision hat der Senat demgegenüber als bloße Vermögensfolgeschäden
bewertet, die außerhalb des Schutzzwecks der verletzten Strafnormen liegen. Insoweit
hatte die Klage daher auch weiterhin keinen Erfolg.

Eine Revision hat der Senat nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung können beide
Parteien Beschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.

_Quelle: OLG Karlsruhe_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/stalking-kann-teuer-werden-66952)
