# Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen – Anwendungsfragen im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Meldestandard sowie dem FATCA-Abkommen

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- Veröffentlicht: 2022-06-20T13:04:17+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 6 &#8211; S-1315 / 19 / 10031 :005 vom 15.06.2022 Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 1. Februar 2017 (BStBl I S. 305) geändert und ersetzt das BMF-Schreiben vom 21. September 2018, (BStBl I S. 1026) mit Wirkung zum 1. Januar 2023. Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Die sich aus diesem Schreiben ergebenden Regelungen sind ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden und spätestens im Rahmen der Meldungen im Jahr 2024 für den Meldezeitraum 2023 zu berücksichtigen. Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF. Quelle: BMF Quelle
