# Stark durch die Krise: Dezemberhilfe kommt, Überbrückungshilfe wird deutlich erweitert und verlängert

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- Veröffentlicht: 2020-11-27T15:17:11+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWi, Pressemitteilung vom 27.11.2020

Um den von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen,
Vereinen und Einrichtungen (im Weiteren: Unternehmen) durch die Krise zu helfen,
kann seit Mittwoch, dem 25. November 2020, die außerordentliche Wirtschaftshilfe(„
Novemberhilfe“) beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verlängerung
der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts
verlängert. Damit sollen auch für die Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen 
Schließungen betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des
Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen.

Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt
möglich sein wird, haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister
Peter Altmaier außerdem darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe bis
Ende Juni 2021 zu verlängern und noch einmal deutlich auszuweiten. Die Überbrückungshilfe
unterstützt Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders
stark betroffen sind. Es handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt
werden müssen.

> „Die [Corona](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html)-Pandemie
> hat uns weiter fest im Griff. Die Einschränkungen belasten uns, es ist ein Kraftakt
> für alle. Es gilt daher weiterhin: Wir stehen fest an der Seite derer, die die
> wirtschaftliche Last tragen, wir halten entschlossen gegen die Krise. Die Überbrückungshilfe
> wird nochmal deutlich verbessert, außerdem gibt es eine unbürokratische Dezemberhilfe.
> Das kostet viel Geld, aber die Alternative einer Welle von Unternehmenspleiten
> und Entlassungen wäre noch viel teurer für uns alle. Gemeinsam meistern wird das,
> gemeinsam sind wir für alles gerüstet.“
> Bundesfinanzminister Olaf Scholz

> „Die Corona-Pandemie wird uns und unsere Wirtschaft noch einige Zeit in Atem halten.
> Zusammenhalt und Solidarität sind daher weiter das Gebot der Stunde. Wir lassen
> unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten in dieser schweren Zeit nicht allein.
> Wir stellen mit Unterstützungsangeboten für den Dezember sicher, dass es auch 
> im Monat Dezember keine Solidaritätslücke gibt. Für das kommende Jahr verlängern
> und erweitern wir die Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021. Statt bislang
> maximal 50.000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bei der Überbrückungshilfe
> III bis zu 200.000 Euro pro Monat. Mit dem Instrument der Neustarthilfe als Teil
> der Überbrückungshilfe III unterstützen wir Soloselbständige mit einer Betriebskostenpauschale
> von bis zu 5000 Euro. Die Neustarthilfe ist damit gerade für viele Einzelkämpfer
> in der Kultur- und Medienbranche ein zentrales Unterstützungsangebot.“
> Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

## Die Dezemberhilfe im Überblick:

 * **„November- und Dezember-Fenster“ in der Überbrückungshilfe:** Erweiterung des
   Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate November bzw. Dezember 2020
   auch für Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch
   von mindestens 40 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe 
   und/oder Dezemberhilfe hatten. So wird weiteren Unternehmen geholfen, die von
   den Schließungsmaßnahmen im November und Dezember 2020 hart getroffen wurden,
   ohne von der November- und/oder Dezemberhilfe erfasst zu sein. Im Übrigen bleibt
   es bei der Zugangsschwelle von 50 Prozent Umsatzrückgang für zwei aufeinanderfolgende
   Monate bzw. 30 Prozent seit April 2020.
 * **Erhöhung des Förderhöchstbetrags** pro Monat von bisher 50.000 Euro auf 200.000
   Euro und **Ausweitung der Antragsberechtigung** durch den Wegfall der Beschränkung
   auf kleine und mittlere Unternehmen. Nunmehr sind alle Unternehmen bis maximal
   500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt.
 * Die **Situation von Soloselbständigen** wird besonders berücksichtigt. Da sie
   meist nur geringe Fixkosten nach dem Kostenkatalog – wie Mieten oder Leasingkosten–
   nachweisen können und daher von der Überbrückungshilfe bisher wenig profitierten,
   können sie alternativ zum Einzelnachweis der Fixkosten künftig eine **einmalige
   Betriebskostenpauschale** in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes in Ansatz
   bringen – die **„Neustarthilfe**“. So erhalten sie einen einmaligen Betrag von
   bis zu 5.000 Euro als Zuschuss.
 * **Der Katalog erstattungsfähiger Kosten** wird **erweitert** um bauliche Modernisierungs-,
   Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Damit
   wird Unternehmen geholfen, die Anstrengungen unternehmen, um die Hygieneanforderungen
   zu erfüllen. Außerdem sind Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden
   Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig.
 * **Abschreibungen** von Wirtschaftsgütern werden **bis zu 50 Prozent** als förderfähige
   Kosten anerkannt. So kann etwa ein Schausteller, der ein Karussell gekauft hat
   und per Kredit oder aus dem Eigenkapital finanziert hat, die Hälfte der monatlichen
   Abschreibung als Kosten in Ansatz bringen.
 * **Die branchenspezifische Fixkostenregelung für** die **Reisebranche** wird **
   erweitert**. Das Ausbleiben oder die Rückzahlung von Provisionen von Reisebüros
   bzw. vergleichbaren Margen von Reiseveranstaltern wegen Corona-bedingter Stornierungen
   und Absagen bleiben förderfähig. Die vorherige Begrenzung auf Pauschalreisen 
   wird aufgehoben. Auch kurzfristige Buchungen werden berücksichtigt. Außerdem 
   sind für die Reisewirtschaft zusätzlich zu der Förderung von Provisionen oder
   Margen im ersten Halbjahr 2021 auch externe sowie durch eine erhöhte Personalkostenpauschale
   abgebildete interne Ausfallkosten für den Zeitraum März bis Dezember 2020 förderfähig.
 * Unternehmen der **Veranstaltungs- und Kulturbranch**e können für den Zeitraum
   März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen. Dabei sind sowohl interne
   als auch externe Ausfallkosten förderfähig.
 * Mit einem **Sonderfonds für die Kulturbranche** wollen wir unter anderem Bonuszahlungen
   für Kulturveranstaltungen ermöglichen und das Risiko von Veranstaltungsplanungen
   in der unsicheren Zeit der Pandemie abfedern. Zu den Details laufen derzeit noch
   die Arbeiten.
 * **Soloselbständige** sind künftig bis zu einem Betrag von 5.000 Euro unter besonderen
   Identifizierungspflichten **direkt antragsberechtigt** (also auch ohne Einschaltung
   z. B. von Steuerberater*innen).

_Quelle: BMWi_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/stark-durch-die-krise-dezemberhilfe-kommt-ueberbrueckungshilfe-wird-deutlich-erweitert-und-verlaengert-41056?pk_campaign=feed&pk_kwd=stark-durch-die-krise-dezemberhilfe-kommt-ueberbrueckungshilfe-wird-deutlich-erweitert-und-verlaengert)
