# Start des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt: Deutschland setzt wichtiges Zeichen für Korruptionsbekämpfung

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- Veröffentlicht: 2021-12-01T10:27:57+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWi, Pressemitteilung vom 01.12.2021

Am 1. Dezember 2021 startet das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt. Das Wettbewerbsregister
wird einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität leisten.
Über das Register erhalten öffentliche Auftraggeber mit einer einfachen elektronischen
Abfrage zuverlässig Informationen über Rechtsverstöße von Unternehmen, die einen
Ausschluss vom Vergabeverfahren rechtfertigen können. Das betrifft etwa Verurteilungen
wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte, z. B. Korruption oder Steuerhinterziehung. 
Bislang waren Auftraggeber vor allem auf Selbsterklärungen der sich bewerbenden 
Unternehmen und Abfragen bei den vereinzelt existierenden Korruptionsregistern der
Bundesländer angewiesen.

> „Mit dem Start des bundesweiten, vollelektronischen Wettbewerbsregisters setzen
> wir ein wichtiges Zeichen dafür, dass wir die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität
> gerade im Bereich der öffentlichen Aufträge ernst nehmen. Das Wettbewerbsregister
> stellt sicher, dass die öffentliche Hand nur bei Unternehmen einkauft, die sich
> rechtstreu verhalten haben, und erhöht damit die Rechtssicherheit für Auftraggeber
> und Unternehmen entscheidend.“
> Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier

Bereits am 29. Oktober 2021 hatte das Bundeswirtschaftsministerium in der gesetzlich
vorgesehenen Bekanntmachung im Bundesanzeiger festgestellt, dass die technischen
Voraussetzungen für den Registerbetrieb vorliegen. Am 1. Dezember 2021 startet nun
die Pflicht für mitteilungspflichtige Behörden, eintragungsrelevante Rechtsverstöße
an das Bundeskartellamt zu melden. Gleichzeitig erhalten Auftraggeber die Möglichkeit,
das Wettbewerbsregister abzufragen. Eine Pflicht für Auftraggeber zur Abfrage besteht
ab dem 1. Juni 2022.

Neu ist auch, dass von einem Ausschlussgrund betroffene Unternehmen sog. vergaberechtliche
Selbstreinigungsmaßnahmen zentral vom Bundeskartellamt überprüfen lassen können.
Die Unternehmen müssen dazu nachweisen, dass sie Maßnahmen zur Verhinderung künftiger
Rechtsverstöße getroffen haben. Weiterführende Informationen zu dem Antrag auf vorzeitige
Löschung finden sich in den Leitlinien des Bundeskartellamts und den Praktischen
Hinweisen für einen Antrag auf der Internetseite des Bundeskartellamts.

_Quelle: BMWi_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/start-des-wettbewerbsregisters-beim-bundeskartellamt-deutschland-setzt-wichtiges-zeichen-fuer-korruptionsbekaempfung-69149)
