# Stellungnahme des Bundesrats zu Wettbewerbsrecht

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/stellungnahme-des-bundesrats-zu-wettbewerbsrecht/
- Veröffentlicht: 2020-11-19T11:40:13+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.11.2020

Der Bundesrat plädiert für Nachbesserungen bei der Gesetzesnovelle zum Wettbewerbsrecht.
Konkret geht es ihm um Änderungen bei den Anmeldepflichten, wie aus einer Stellungnahme
hervorgeht, die die Bundesregierung als Unterrichtung ([19/24439](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924439.pdf))
vorgelegt hat. Es sei zu prüfen, “ob die in Artikel 1 Nr. 16 des Gesetzentwurfs 
formulierte Nr. 2 des § 39a Abs. 2 GWB-E, wonach die Anmeldepflicht nach § 39a Abs.
1 GWB-E nur für Zusammenschlüsse gelten soll, bei denen das zu erwerbende Unternehmen
mehr als zwei Drittel seiner Umsatzerlöse im Inland erzielt hat, gestrichen werden
kann”. Die Bundesregierung begründe im Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes (
[19/23492](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923492.pdf)) nicht nachvollziehbar,
warum sie diese zweite Bedingung für die Anmeldepflicht formuliert hat, so der Bundesrat
weiter. Es sei zu befürchten, dass kleine Digitalunternehmen zu wenig geschützt 
wären. “Bei Digitalunternehmen, auch kleinen, stammt oftmals ein großer Teil der
Umsatzerlöse, der ein Drittel schnell übersteigen kann, aus grenzüberschreitenden,
das heißt nicht im Inland erzielten Umsätzen.”

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag unter Verweis auf unerwünschte Konsequenzen
für den Investitionsstandort Deutschland sowie das Start-up-Ökosystem ab. Gerade
Vertreter kleiner Digitalunternehmen hätten sich beim Erarbeiten des Gesetzentwurfs
dafür eingesetzt, dass Investitionen in Start-ups durch die vorgesehene Regelung
nicht erschwert werden.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1271/2020_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/stellungnahme-des-bundesrats-zu-wettbewerbsrecht-40390)
