# Steuerabkommen mit Mexiko

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- Published: 2022-06-17T05:53:26+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.06.2022

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Oktober
2021 zur Änderung des Abkommens vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und
der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (
[20/2243](https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002243.pdf)) eingebracht. Darin
geht es insbesondere darum, Empfehlungen des gemeinsamen Projekts von OECD und G20
gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung in das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen
zu implementieren. Unter anderem wird eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass Sinn
und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens neben der Vermeidung von Doppelbesteuerung
auch die Verhinderung von Steuerverkürzung oder Steuerumgehung ist.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 300/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/steuerabkommen-mit-mexiko-79869)
