# Steuererleichterungen für ehrenamtlich tätige Frauen und Männer

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- Published: 2021-12-29T10:19:18+01:00
- Author: Thomas Stuppy

FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 29.12.2021

**Finanzielle Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm / Minister Lutz Lienenkämper: „Diese
Menschen sind für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in der Corona-Zeit unverzichtbar.“**

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der Corona-Krise bislang viele Millionen Euro
an Vereine und ehrenamtlich tätige Menschen ausbezahlt. „Es ist enorm wichtig, dass
in dieser für alle Menschen in unserem Land belastenden Zeit gerade diejenigen Frauen
und Männer nicht vergessen werden, die sich in Vereinen engagieren, das kulturelle
Leben aufrechterhalten oder sich für die Pflege des Brauchtums stark machen“, erläutert
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „All diese Menschen sind für den Zusammenhalt
in unserer Gesellschaft und insbesondere jetzt in der Corona-Zeit unverzichtbar.“

Die finanziellen Mittel stammen aus dem nordrhein-westfälischen Rettungsschirm, 
den der Landtag im März 2020 einstimmig zur Bewältigung der direkten und indirekten
Folgen der Corona-Krise beschlossen hat. Auf dieser Basis erhielten in den Jahren
2020 und 2021 beispielsweise Sportvereine rund 17,5 Millionen Euro. Für die Soforthilfeprogramme„
Heimat, Tradition und Brauchtum“ und „Neustart miteinander“ wurden bisher 2,4 Millionen
verausgabt. Ehrenamtliche Einsatzkräfte in den Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen
des Landes bekamen 715.000 Euro. Für die Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten
sind rund 926.000 Euro abgeflossen.

Das zur Verfügung gestellte Geld aus dem NRW-Rettungsschirm ist ein Baustein einer
umfassenden Hilfsstrategie für das Ehrenamt. Bereits seit Anfang des Jahres gelten
im Jahressteuergesetz festgeschriebene steuerliche Erleichterungen, für die sich
die Finanzministerkonferenz und der Bundesrat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen
und Hamburg eingesetzt haben. „Das ist ein großer Erfolg für viele Millionen Freiwillige,
die sich in Deutschland für das Gemeinwohl einsetzen“, sagt Minister Lienenkämper.

Konkret beinhaltet dies die folgenden Regelungen:

 * Gemeinnützige Vereine müssen erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen,
   wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – davor lag die Freigrenze 
   bei 35.000 Euro.
 * Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter
   wurde von 2.400 auf 3.000 Euro jährlich angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale
   von 720 auf 840 Euro jährlich.
 * Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung
   bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft worden ist.

Von diesen steuerlichen Regelungen profitieren auch ehrenamtliche Impfhelferinnen
und -helfer. Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt,
dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von 
der sog. Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren. Wer zum Beispiel neben
seinem Beruf Aufklärungsgespräche führt oder sich an Impfaktionen beteiligt, kann
die Übungsleiterpauschale geltend machen. Diese Regelung gilt nach dem Beschluss
der Finanzministerien von Bund und Ländern für Einkünfte in den Jahren 2020 bis 
2022. Wer nebenberuflich in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren 
oder Impfstationen arbeitet, kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen.

Vereine kommt darüber hinaus eine weitere neue Regelung zugute: Die Grenze für den
vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro angehoben.
Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es genügen ein
Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden
entgegennehmen zu dürfen.

_Quelle: 2021, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/steuererleichterungen-fuer-ehrenamtlich-taetige-frauen-und-maenner-71284)
