# Steuern sparen als Verheiratete: So nutzen Sie 2026 das Ehegattensplitting optimal

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- Veröffentlicht: 2026-06-11T17:26:51+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Die Hochzeit ist vorbei, die Flitterwochen ein schöner Traum – doch ein handfester
Vorteil bleibt: das Ehegattensplitting. Verheiratete Paare können durch geschickte
Steuerplanung mehrere tausend Euro im Jahr sparen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, 
wie Sie als Ehepaar Ihre Steuerlast 2026 senken.

## Was ist das Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting ist ein steuerliches Berechnungsverfahren für Ehepaare und
eingetragene Lebenspartnerschaften (§ 32a Abs. 5 EStG). Ihre Einkommen werden addiert,
halbiert, darauf die Einkommensteuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Durch
die Steuerprogression zahlen Sie oft deutlich weniger, als bei Einzelveranlagung.

## Die richtige Steuerklassenwahl

### Option 1: Steuerklasse 4/4 (Standard)

Für Paare mit etwa gleichem Einkommen (Unterschied unter 10 %). Gleichmäßige monatliche
Belastung, kein monatlicher Splittingvorteil.

### Option 2: Steuerklasse 3/5

Für Paare mit deutlichem Einkommensunterschied (über 40 %). Monatlich mehr Netto,
aber: Pflicht zur Steuererklärung und oft Nachzahlung.

**Achtung Elterngeld:** Der Steuerklassenwechsel muss mindestens 7 Monate vor Mutterschutz/
Geburt erfolgen, da Elterngeld nach dem Nettolohn berechnet wird.

### Option 3: Steuerklasse 4/4 mit Faktor

Für Paare mit moderatem Einkommensunterschied (10–40 %). Der Splittingvorteil wird
monatlich berücksichtigt. Muss beim Finanzamt beantragt werden.

## Weitere Steuervorteile für Ehepaare 2026

 * **Doppelter Grundfreibetrag:** 24.696 Euro steuerfrei (2 × 12.348 Euro, § 32a
   EStG)
 * **Sparerpauschbetrag:** 2.000 Euro (2 × 1.000 Euro, § 20 Abs. 9 EStG)
 * **Werbungskostenpauschale:** 2.460 Euro (2 × 1.230 Euro, § 9a Nr. 1a EStG)
 * **Sonderausgabenpauschbetrag:** 72 Euro (2 × 36 Euro, § 10c EStG)
 * **Schenkungsfreibetrag:** 500.000 Euro alle 10 Jahre zwischen Ehepartnern (§ 
   16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

## Steuertipps für Ehepaare

 * **Altersvorsorge verdoppeln:** Rürup-Rente 61.652 Euro absetzbar (2 × 30.826 
   Euro). bAV: Je Partner bis 8.112 Euro steuerfrei.
 * **Verlustausgleich:** Verluste eines Partners (z. B. aus Vermietung) können mit
   Gewinnen des anderen verrechnet werden.
 * **Handwerkerleistungen & haushaltsnahe Dienstleistungen:** Max. 1.200 € + 4.000
   € Steuerermäßigung pro Haushalt (§ 35a EStG).

## Typische Fehler vermeiden

 * **Automatisch bei 4/4 bleiben:** Prüfen Sie, ob 3/5 oder 4/4 mit Faktor günstiger
   ist.
 * **Keine Steuererklärung abgeben:** Auch freiwillig lohnt es sich – durchschnittlich
   erhalten Ehepaare über 1.000 Euro zurück.
 * **Elterngeld-Steuerklasse zu spät wechseln:** Mindestens 7 Monate vor Mutterschutz/
   Geburt.
 * **Keine Rücklagen für Nachzahlung:** Bei 3/5 monatlich 5–10 % des Nettos zurücklegen.

## So unterstützt Sie die Dr. Friedbert Maier Steuerberatungsgesellschaft mbH

Als digitale DATEV-Kanzlei optimieren wir die Steuersituation von Ehepaaren und 
Familien.

 * Steuerklassen-Optimierung: Berechnung der günstigsten Kombination inkl. Faktorverfahren
 * Elterngeld-Planung: Rechtzeitiger Steuerklassenwechsel
 * Gemeinsame Steuererklärung: Professionelle Erstellung mit allen Freibeträgen
 * Digitale Zusammenarbeit über DATEV-Plattform
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