# System zur Umsatzsteuererstattung in Arbeit

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- Veröffentlicht: 2021-05-28T04:44:42+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.05.2021

Bei der Einrichtung eines elektronischen Systems zur Umsatzsteuerrückerstattung 
im Reiseverkehr will die Bundesregierung nicht auf bestehende Lösungen anderer EU-
Staaten zurückgreifen, sondern lässt ein eigenes System entwickeln. Das System müsse„
in allen Belangen den hier gestellten Anforderungen gerecht werden“, schreibt die
Bundesregierung zur Begründung in ihrer Antwort ([19/29727](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/297/1929727.pdf))
auf eine Kleine Anfrage ([19/28744](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928744.pdf))
der FDP-Fraktion. Für die Entwicklung sei ein Projekt bei der Generalzolldirektion
eingerichtet worden, das verschiedene Modelle erarbeitet habe. Bislang gebe es jedoch
kein Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof. Das Verfahren müsse einerseits die
Kontrollanforderungen des Bundesrechnungshofs einhalten, andererseits die anderen
Ziele des Projekts erfüllen: die Entlastung des Personals, Verfahrensbeschleunigung
und die Verbesserung der Verkehrssituation. Zum Zeitplan könnten keine Aussagen 
getroffen werden, so die Bundesregierung.

Das System soll die Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhrlieferungen im touristischen
Reiseverkehr insbesondere an der Grenze zur Schweiz vereinfachen. Bislang muss der
Zoll Ausfuhrkassenzettel ausfüllen, um die Ausfuhr von Waren aus der Europäischen
Union zu bestätigen.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 711_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/system-zur-umsatzsteuererstattung-in-arbeit-53737)
