# Tausch von Genussrechten führt zu Kapitaleinkünften

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- Veröffentlicht: 2021-07-15T09:12:10+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

FG Münster, Mitteilung vom 15.07.2021 zum Urteil 13 K 207/18 E,F vom 09.06.2021

Ein Verlust aus dem Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen
ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig. Dies hat der 
13. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 9. Juni 2021 (Az. 13 K 207/18
E,F) entschieden.

Der Kläger war Inhaber von Genussrechten an einer GmbH. Im Rahmen des über das Vermögen
der GmbH eröffneten Insolvenzverfahrens wurde die GmbH entsprechend eines Insolvenzplans
in eine eG umgewandelt und der Kläger erhielt für seine bisherigen Genussrechte 
Genossenschaftsanteile, Schuldverschreibungen und einen Spitzenausgleich. Aus diesem
Umtausch erklärte der Kläger einen Verlust, den er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung
geltend machte. Diesen erkannte das Finanzamt nicht an, da sich um einen steuerlich
unbeachtlichen Vorgang auf der privaten Vermögensebene handele.

Die Klage hatte in Bezug auf den erklärten Verlust Erfolg. Der 13. Senat des Finanzgerichts
Münster hat ausgeführt, dass der Verlust steuerlich zu berücksichtigen sei, weil
es sich bei den Genussrechten um sonstige Kapitalforderungen im Sinne von § 20 Abs.
2 Satz 1 Nr. 7 EStG handele. Da die Genussrechte nach den Genussscheinbedingungen
kein Recht am Liquidationsgewinn vermittelten, stellten sie keine Beteiligung an
der GmbH dar. Die Hingabe der Genussrechte gegen Erhalt der Genossenschaftsanteile
und der Schuldverschreibungen sei als Tauschgeschäft zu behandeln, welches einer
Veräußerung gleichstehe. Der Berücksichtigung des Verlustes stehe nicht entgegen,
dass der Kläger keine Verlustbescheinigung im Sinne von § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG
habe, da diese nur von einer „auszahlenden Stelle“ ausgestellt werden könne. Im 
Fall von frei handelbaren Genussrechten existiere eine solche Stelle nicht.

_Quelle: FG Münster, Newsletter Juli 2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/tausch-von-genussrechten-fuehrt-zu-kapitaleinkuenften-57446)
