# Teilentwarnung für Brauereien im Steuervollzug

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/teilentwarnung-fuer-brauereien-im-steuervollzug/
- Veröffentlicht: 2020-11-17T05:47:03+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.11.2020

Eine drohende steuerliche Schlechterstellung vor allem kleinerer Brauereien wird
abgemildert. Dies kündigte die Bundesregierung in ihrer Antwort ([19/23846](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/238/1923846.pdf))
auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ([19/23478](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923478.pdf))
an. Grund der Beunruhigung ist deren Angaben zufolge ein Spruch des Bundesfinanzhofs,
der steuerfreie Rückstellungen für Norm-Pfandflaschen für unzulässig erklärt hat.
Dieses Urteil sollte im Steuerjahr 2019 wirksam werden. Brauereien, die anstelle
der Normflaschen eigene Flaschentypen verwenden, was hauptsächlich für Großbrauereien
zutrifft, wären von der Änderung nicht betroffen. Die Bundesregierung verweist nun
auf eine Vereinbarung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, die
in Kürze kommuniziert werde. Demnach werde der bilanztechnische Vollzug des Urteils
für die betroffenen Unternehmen vereinfacht und die einmalige steuerliche Auswirkung
auf einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1238/2020_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/teilentwarnung-fuer-brauereien-im-steuervollzug-36365)
