# Testzertifikat auf Bestellung: Wettbewerbszentrale lässt Online-Angebot von Testzertifikaten für Selbsttests ohne Arztkontakt untersagen

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- Veröffentlicht: 2021-12-14T09:15:51+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Wettbewerbszentrale, Pressemitteilung vom 14.12.2021 zum Beschluss 406 HKO 129/21
des LG Hamburg vom 07.12.2021 (nrkr)

Das Landgericht Hamburg hat einem Hamburger Unternehmen ohne mündliche Verhandlung
vorläufig untersagt, für die Ausstellung von Selbsttestzertifikaten zu werben oder
Testzertifikate auszustellen, sofern der Test nicht von dem ausstellenden Arzt oder
der Ärztin vorgenommen und überwacht wird (LG Hamburg, Beschluss vom 07.12.2021,
Az. 406 HKO 129/21, nicht rechtskräftig).

## Online-Selbsttest per Fragebogen

Das Unternehmen warb auf seiner Internetseite für ein Selbsttest-Zertifikat „für
freien Zugang für alle zu Restaurant, Arbeit, Bus & Bahn etc.“ Die Zertifikate sollen
laut Werbung überall dort eingesetzt werden können, wo die „3G-“ oder „2G+“-Regel
gilt. In drei Schritten solle man zum Testzertifikat gelangen: Durch einen Selbsttest,
die Beantwortung eines Fragebogens und die kurz danach erfolgende Übersendung des
Testzertifikates als PDF-Datei.

Nachdem bei der Wettbewerbszentrale etliche Beschwerden und Anfragen zu diesem Angebot
eingegangen waren, hat sie probeweise die Bestellung eines Testzertifikats durchgeführt.
Dabei wurde das mitgeteilte Testergebnis nicht kontrolliert oder angefordert. Trotzdem
wurde von einer Ärztin das Testzertifikat für das Ergebnis eines Selbsttests ausgestellt.
Obwohl kein Kontakt mit der Ärztin stattgefunden hatte, bestätigte sie auf dem Zertifikat,
dass die in dem Zertifikat genannte Person keine Symptome habe und nicht mit dem
Coronavirus infiziert sei, da sie einen negativen Antigen-Test gemacht habe „unter
meiner fachärztlichen Überwachung meiner Arztpraxis…“.

## Leistungserbringer muss Test vornehmen oder überwachen

Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung als irreführend beanstandet. Nach ihrer 
Auffassung wird der unzutreffende Eindruck erweckt, es handele sich um ein rechtswirksames
Testzertifikat, das überall dort, wo Testnachweise notwendig sind, vorgelegt werden
könne. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht aber für einen gültigen Testnachweis
vor, dass dieser von einem Leistungserbringer vorgenommen oder überwacht wurde. 
Die Ausstellung eines Testnachweises ohne jeglichen Arztkontakt entspricht diesen
Vorgaben nach Auffassung der Wettbewerbszentrale nicht. Zudem waren die Angaben 
auch inhaltlich unzutreffend, weil der Test entgegen den Angaben weder in einer 
Arztpraxis noch unter fachärztlicher Aufsicht durchgeführt wurde. Die Gegenseite
argumentierte, die gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Überwachung sei auch mittels
eines online-Fragebogens möglich.

## Werbung für digitale Krankschreibungen ohne Arztkontakt ebenfalls untersagt

Die Wettbewerbszentrale war bereits zuvor gegen die Werbung des Unternehmens für
digital ausgestellte Krankschreibungen ohne Arztkontakt vorgegangen. Diese waren
ebenfalls auf Bestellung erhältlich, indem der Interessent einen Fragebogen ausfüllte,
dort unter anderem seine Symptome ankreuzte und angab, für wie lange er krankgeschrieben
werden wollte. Ein „Privatarzt“ stellte dann die Bescheinigung aus. Die Wettbewerbszentrale
beanstandete das unter anderem als Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen.

Das Landgericht Hamburg hatte die Werbung bereits untersagt, nun hat das OLG Hamburg
die Berufung des Unternehmens zurückgewiesen (OLG Hamburg, Hinweisbeschluss vom 
01.10.2021 und Zurückweisungsbeschluss vom 19.10.2021, Az. 3 U 148/20; nicht rechtskräftig).
Ein solches Modell, wonach die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne persönlichen
Kontakt zu Ärztin oder Arzt ausgestellt wird, entspricht nach Auffassung der Richter
nicht den ärztlichen fachlichen Standards. Deshalb dürfe dafür auch nicht geworben
werden. Irreführend seien auch Aussagen wie „100% Akzeptanz bei Arbeitgebern und
Krankenkassen“. Eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie sie für
die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall notwendig sei, liege gerade nicht vor.

_Quelle: Wettbewerbszentrale_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/testzertifikat-auf-bestellung-wettbewerbszentrale-laesst-online-angebot-von-testzertifikaten-fuer-selbsttests-ohne-arztkontakt-untersagen-70147)
