# Treppensturz im Dienstgebäude – Zur Ablehnung eines Arbeitsunfalls

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/treppensturz-im-dienstgebaeude-zur-ablehnung-eines-arbeitsunfalls/
- Veröffentlicht: 2020-12-07T11:55:17+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

SG Speyer, Pressemitteilung vom 04.12.2020 zum Urteil S 12 U 188/19 vom 03.11.2020(
nrkr)

**Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – Beweisgrad des Tatbestandsmerkmales:
Vollbeweis – Zweifel an dem Unfallereignis – widersprüchliche Angaben und Verhalten
des Versicherten**

**Zur Ablehnung eines Arbeitsunfalls mangels Nichtvorliegens des behaupteten Unfallereignisses
im Vollbeweis (hier: Treppensturz im Dienstgebäude)**

Das Sozialgericht Speyer hatte in seiner Sitzung am 3. November 2020 über die Feststellung
eines Arbeitsunfalles zu entscheiden. Der Kläger, ein ehemaliger Beigeordneter einer
Verbandsgemeinde, gab an, auf der Rathaustreppe gestürzt zu sein.

Das Gericht hielt die Klage nach umfassender Beweisaufnahme für unbegründet. Nach
der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) müsse das „Unfallereignis“ im 
Grad des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen.
Dafür sei zwar keine absolute Gewissheit erforderlich; verbliebene Restzweifel seien
bei einem Vollbeweis jedoch nur solange unschädlich, wie sie sich nicht zu gewichtigen
Zweifeln verdichten würden.

Solche ganz erheblichen Zweifel seien im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller
Umstände und nach der allgemeinen Lebenserfahrung jedoch verblieben, sodass das 
Vorliegen eines Arbeitsunfalles nicht mit dem notwendigen Vollbeweis festgestellt
werden könne.

Zwar existiere keine Beweisregel, dass den Erstangaben nach einem Unfallereignis
stets die größte Beweiskraft zukommt. Vielmehr sei immer der vollständige Sachverhalt
zu ermitteln, auch wenn erst im späteren zeitlichen Verlauf ein Unfallereignis geschildert
und daher ein gewisser „Lernprozess“ vermutet wird. Trage jedoch auch die spätere
Darstellung der Ereignisse nicht die festgestellten medizinischen Befunde und Diagnosen,
sei der notwendige Vollbeweis eines Unfallereignisses nicht geführt.

Gegen die Entscheidung wurde das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.

_Quelle: SG Speyer_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/treppensturz-im-dienstgebaeude-zur-ablehnung-eines-arbeitsunfalls-41560?pk_campaign=feed&pk_kwd=treppensturz-im-dienstgebaeude-zur-ablehnung-eines-arbeitsunfalls)
