# Über Zugang zu Unterlagen der Werftenförderung muss neu verhandelt werden

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/ueber-zugang-zu-unterlagen-der-werftenfoerderung-muss-neu-verhandelt-werden/
- Veröffentlicht: 2020-12-16T07:02:39+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BVerwG, Pressemitteilung vom 15.12.2020 zum Urteil 10 C 25.19 vom 15.12.2020

Über den Zugang zu Unterlagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 
zur Förderung einer – mittlerweile insolventen – Werft in Mecklenburg-Vorpommern
muss neu verhandelt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 15.12.2020
entschieden.

Die Klägerin, ehemalige Hauptgesellschafterin der Werft, begehrt auf der Grundlage
des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu verschiedenen Sitzungsprotokollen über
Förderentscheidungen des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie zu Papieren,
die eine von diesen mit der Abwicklung der Werftenförderung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
erarbeitet hat. Das Bundeswirtschaftsministerium lehnte den Antrag weitgehend ab.

Die Vorinstanzen haben der Klage überwiegend stattgegeben. Die gegen das Urteil 
des Oberverwaltungsgerichts gerichteten Revisionen der beklagten Bundesrepublik 
Deutschland und der beiden Beigeladenen, des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie
der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führten zur Zurückverweisung der
Sache an das Oberverwaltungsgericht.

Einerseits kann sich die Beklagte als „Herrin des Geheimnisses“ nicht auf das Berufsgeheimnis
der von ihr und dem Land Mecklenburg-Vorpommern mandatierten Wirtschaftsprüfer berufen.
Die begehrten Informationen unterliegen auch keiner durch Rechtsvorschrift geregelten
Vertraulichkeitspflicht. Dem 2014 in Kraft getretenen Werftenförderungsgesetz des
Landes Mecklenburg-Vorpommern lässt sich für die zwischen 2009 bis 2012 erstellten
Unterlagen keine solche Pflicht entnehmen.

Andererseits fehlt es bislang an tatsächlichen Feststellungen zu den Fragen, ob 
mit der beigeladenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Vertraulichkeitsabrede
getroffen wurde und ob zumindest hinsichtlich eines Teils der von der Klägerin begehrten
Unterlagen Umstände vorliegen, die nicht nur ein berechtigtes Interesse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
sondern auch ein dringliches öffentliches Interesse an einer vertraulichen Behandlung
rechtfertigen.

_Quelle: BVerwG_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ueber-zugang-zu-unterlagen-der-werftenfoerderung-muss-neu-verhandelt-werden-42142?pk_campaign=feed&pk_kwd=ueber-zugang-zu-unterlagen-der-werftenfoerderung-muss-neu-verhandelt-werden)
