# Überarbeitung nicht das Hauptrisiko für Berufskrankheiten

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- Published: 2021-08-19T04:46:44+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.08.2021

Nach Angaben der Bundesregierung ist Überarbeitung nicht das Hauptrisiko für Berufskrankheiten
im Sinne der Berufskrankheitenverordnung. In einer Antwort ([19/31931](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/319/1931931.pdf))
auf eine Kleine Anfrage ([19/31447](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/314/1931447.pdf))
der FDP-Fraktion verweist sie auf Auswertungen der Spitzenverbände der gewerblichen
und gesetzlichen Unfallversicherungsträger, wonach von 2011 bis 2020 keine Fälle
mit einer solchen Primärdiagnose verzeichnet wurden. Gleichwohl könnten beruflich
verursachte Gesundheitsschäden infolge überlanger Arbeitszeiten oder Überarbeitung
grundsätzlich die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls erfüllen, schreibt die Regierung.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 964/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ueberarbeitung-nicht-das-hauptrisiko-fuer-berufskrankheiten-60693)
