# Überbrückungshilfe III Plus kann beantragt werden

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/ueberbrueckungshilfe-iii-plus-kann-beantragt-werden/
- Veröffentlicht: 2021-07-26T07:15:16+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWi, Pressemitteilung vom 23.07.2021

Unternehmen können seit dem 23. Juli 2021 über die Plattform [www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html)
Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September
2021 stellen. Die Anträge sind über prüfende Dritte zu stellen. Die maßgeblichen
Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten
Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. 
Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck die zentralen Corona-Hilfsprogramme als 
Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 verlängert.
Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten.
Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu
den Personalkosten erhalten können.

Die Überbrückungshilfe III ist von mehr als 326.000 Unternehmen und die Neustarthilfe
von 220.000 Betroffenen in Anspruch genommen worden.

> „Auch wenn die Wirtschaft in den meisten Bereichen wieder loslegen konnte, haben
> immer noch Unternehmen mit Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zu kämpfen.
> Diesen Unternehmen stehen wir weiter zur Seite. Sie können seit heute die Überbrückungshilfe
> III Plus für die Monate Juli bis September beantragen. Die Förderbedingungen der
> Überbrückungshilfe III Plus folgen weitgehend dem bewährten Muster der Überbrückungshilfe
> III. Zusätzlich erleichtern wir mit der neuen Restart-Prämie den Neustart und 
> geben einen Anreiz, den Personalbestand und das Geschäft wieder hochzufahren.“
> Bundeswirtschaftsminister Altmaier

**Ergänzende Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus, einschließlich Neustarthilfe
Plus:**

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe
III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe
III ist.

 * Auch in der **Überbrückungshilfe III Plus** sind alle Unternehmen mit einem coronabedingten
   Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm
   wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten, zum Beispiel Steuerberater, über 
   das Corona-Portal des Bundes beantragt.

**Neu** im Programm der **Überbrückungshilfe III Plus** ist:

 * Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen,
   neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können alternativ 
   zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“)
   als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten.
 * Unternehmen, die von der Pleite bedroht sind, wird es künftig erleichtert, durch
   gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden.
   Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende
   Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
 * Weiter gefördert werden bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung
   von Hygienekonzepten und Digitalisierung. Welche Maßnahmen konkret förderfähig
   sind, wird in den FAQ in Form einer Positivliste festgelegt. Damit wird Klarheit
   und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen.

Die **Neustarthilfe Plus** richtet sich weiterhin an Soloselbstständige, die coronabedingte
Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe
III Plus profitieren. Es können – wie auch schon in der Neustarthilfe – neben Soloselbständigen
auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte
aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt
sein. Direktanträge können seit Ende letzter Woche über die Plattform [www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html)
gestellt werden. Die FAQ sind unter folgendem Link verfügbar: [https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html).

_Quelle: BMWi_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ueberbrueckungshilfe-iii-plus-kann-beantragt-werden-58368)
