# Überdosis Nachhaltigkeit – DStV besorgt über KMU in der Wertschöpfungskette

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- Veröffentlicht: 2022-03-10T06:08:26+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 09.03.2022

Der Vorschlag der EU-Kommission zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen versucht
künftige Belastungen von KMU zu vermeiden. Dennoch befürchtet der Deutsche Steuerberaterverband(
DStV e.V.), dass sich KMU in den Wertschöpfungsketten großer Unternehmen auf einen
erhöhten Verwaltungsaufwand und zusätzliche finanzielle Belastungen einstellen müssen.

Nach dem Lieferkettengesetz und der derzeit verhandelten EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung,
hat die EU-Kommission mit der EU-Richtlinie zu Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen
einen weiteren Pflichtenkatalog für die Unternehmen auf den Gesetzgebungsweg gebracht.

Dabei geht der Anwendungsbereich des Vorschlags der EU-Kommission noch über den 
Ansatz des Lieferkettengesetzes hinaus. Neben Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern
und einem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro sollen auch Kapitalgesellschaften in
ressourcenintensiven Sektoren ab 250 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz
von 40 Millionen Euro verpflichtet werden. Zudem soll die Wertschöpfung nicht auf
die Lieferkette beschränkt werden, sondern die gesamte Wertschöpfung vor- und nachgelagerter
Geschäftsbeziehungen umfassen.

Dabei sieht der DStV durchaus positive Aspekte des Vorschlags, insbesondere das 
Vorhaben, KMU grundsätzlich vom Anwendungsbereich auszunehmen. Bereits im vergangenen
Jahr hatte der DStV während der Konsultation der EU-Kommission diese Forderung aufgestellt,
weil der Aufwand für KMU, die vorgeschlagenen Nachhaltigkeitspflichten zu erfüllen,
unverhältnismäßig hoch wären.

Dennoch sieht der DStV im Vorschlag wesentliche Nachteile für KMU, die als Teil 
der Wertschöpfungskette zur Erfüllung der Verpflichtungen von Großunternehmen beitragen
müssten. Nachdem KMU in der Wertschöpfungskette teilweise bereits durch den Vorschlag
zur nachhaltigen Berichterstattung in die Pflicht genommen werden, droht durch die
Umsetzung der Richtlinie eine doppelte Belastung. Es steht deshalb zu befürchten,
dass einige KMU Großkunden verlieren werden, weil sie die Auflagen beider Gesetzesinitiativen
nicht mehr werden erfüllen können.

Zwar stellt die EU-Kommission ein vages Maßnahmepaket zur Unterstützung von KMU 
in Aussicht. Der DStV sieht darin aber keinen Ersatz für verhältnismäßige, einfache
und formalisierte Standards für KMU, um ihrer Sorgfaltspflicht in zumutbarer Weise
nachzukommen.

In jedem Fall sieht der DStV in der Gesetzesinitiative eine Herausforderung für 
Unternehmen und für den Berufstand, weil der Beratungsbedarf im Bereich Nachhaltigkeit
weiter zunehmen wird.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ueberdosis-nachhaltigkeit-dstv-besorgt-ueber-kmu-in-der-wertschoepfungskette-74916)
