# Übernahme der Postbank – Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank abgewiesen

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- Published: 2020-12-16T12:01:38+01:00
- Author: Thomas Stuppy

OLG Köln, Pressemitteilung vom 16.12.2020 zu den Urteilen 13 U 166/11 und 13 U 231/
17 vom 16.12.2020

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat am 16. Dezember 2020 eine Entscheidung
in den beiden bei ihm anhängigen Sachen zur Postbankübernahme durch die Deutsche
Bank verkündet und dabei die Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche
Bank in vollem Umfang abgewiesen.

Die Kläger sind weitaus überwiegend ehemalige Aktionäre der Postbank, die das freiwillige
Übernahmeangebot der Deutschen Bank vom 7.Oktober 2010 in Bezug auf die Aktien zum
Preis von 25 Euro je Aktie angenommen haben. Sie verlangen die Zahlung des Differenzpreises
zwischen diesem Betrag und dem Betrag, der nach ihrer Auffassung zu einem früheren
Zeitpunkt – als der Kurs der Postbankaktie noch signifikant höher war – zu zahlen
gewesen wäre. Die Deutsche Bank habe bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Übernahmeangebot
machen müssen, weil sie schon vor Oktober 2010 die Kontrolle erlangt habe.

Der Senat hat zur Begründung seiner Entscheidungen ausgeführt, dass unter Würdigung
der vorgelegten vertraglichen Vereinbarungen und der Erkenntnisse aus der durchgeführten
umfassenden Beweisaufnahme nicht von einem bereits vor dem 7. Oktober 2010 erfolgten
Kontrollerwerb durch die Deutsche Bank ausgegangen werden könne. Die Regelungen 
in den zugrundeliegenden Verträgen seien nicht als kontrollbegründend zu werten 
und gingen nicht über eine Beschreibung ohnehin bestehender vertraglicher Nebenpflichten
hinaus. Auch für die Richtigkeit der Behauptung der Kläger, es habe über die vorgelegten
Verträge hinaus weitere informelle Absprachen gegeben, habe die umfangreiche Beweisaufnahme
keine hinreichenden Anhaltspunkte erbracht. Die Behauptung der Kläger, die Deutsche
Bank und die Post hätten sich – ohne dies in den Verträgen zum Ausdruck zu bringen–
unter anderem über die Besetzung von Vorstands- und Aufsichtsratsposten und über
eine Kapitalerhöhung bei der Postbank verständigt sowie darauf, dass das Dividendenbezugsrecht
schon der Beklagten zustehen sollte, sei nicht erwiesen. Die Voraussetzungen eines
früheren Kontrollerwerbs durch die Deutsche Bank und eines daraus resultierenden
Schadensersatzanspruches unter dem Gesichtspunkt eines sog. “acting in concert” 
auf Grundlage des Wertpapierübernahmegesetzes lägen somit nicht vor.

## _Quelle: OLG Köln_

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