# Überwachungskamera an der Hauswand kann Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/ueberwachungskamera-an-der-hauswand-kann-persoenlichkeitsrecht-der-nachbarn-verletzen/
- Published: 2020-12-21T17:02:54+01:00
- Author: Thomas Stuppy

LG Frankenthal, Pressemitteilung vom 21.12.2020 zum Urteil 2 S 195/19 vom 16.12.2020(
rkr)

Eine an einer Hauswand installierte Videokamera kann dazu führen, dass das Persönlichkeitsrecht
der Nachbarn verletzt ist. Dies hat die Berufungskammer des Landgerichts Frankenthal
in einem Nachbarstreit entschieden. Dabei genügt nach Auffassung der Kammer bereits
die Möglichkeit, dass die Kamera auch Bereiche des Nachbargrundstücks erfasst. Denn
allein dadurch, dass das Gerät vorhanden ist, könne ein „Überwachungsdruck“ und 
damit eine Beeinträchtigung der Nachbarn entstehen. In einer solchen Situation müsse
die Kamera am Nachbarhaus wieder entfernt werden, so die Kammer.

Zwischen den Nachbarn aus dem Landkreis Bad Dürkheim besteht seit vielen Jahren 
ein erbitterter Streit. Nachdem einer der beiden unter anderem das unbefugte Betreten
seines Grundstücks befürchtete, montierte er unter anderem eine Videokamera an seiner
Giebelwand. Dies wollten die Nachbarn nicht akzeptieren, da sie unzulässige Einblicke
in ihr Grundstück und eine Verletzung ihrer Privatsphäre befürchteten. Das in erster
Instanz angerufene Amtsgericht Neustadt a. d. Weinstraße bestätigte ihre Ansicht
und untersagte die Montage der Kameras.

Die Berufungskammer hat das hiergegen eingelegte Rechtsmittel nunmehr zurückgewiesen.
Die Kammer hat in der Entscheidung deutlich gemacht, dass die Überwachung durch 
eine Kamera nur zulässig ist, wenn sie auf das eigene Grundstück beschränkt ist.
Eine Videoanlage, die eine Einsicht in das Grundstück der Nachbarn ermöglicht, ist
unzulässig, denn sie verletzt deren verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht.
Obwohl sich im konkreten Fall vor Gericht nicht sicher nachweisen ließ, dass die
Überwachungsanlage tatsächlich auch auf das Nachbargrundstück ausgerichtet war, 
hielt die Kammer an dieser Auffassung fest. Hierbei stellte sie maßgeblich darauf
ab, dass es ohne großen Aufwand möglich gewesen sei, die Blickwinkel in Richtung
des Nachbargrundstücks zu lenken und dieses zu überwachen. Schließlich seien die
Parteien bereits seit Jahrzehnten zerstritten und die Überwachungsanlage sollte 
gerade „vor den Nachbarn schützen“. Einen solchen Überwachungsdruck müssten die 
Nachbarn nicht hinnehmen. Sie können nach dem Urteil nun auch verlangen, dass solche
Kameras in der Zukunft nicht mehr installiert werden.

Nachdem die Kammer die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat, ist 
die Entscheidung rechtskräftig.

_Quelle. LG Frankenthal_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ueberwachungskamera-an-der-hauswand-kann-persoenlichkeitsrecht-der-nachbarn-verletzen-42623?pk_campaign=feed&pk_kwd=ueberwachungskamera-an-der-hauswand-kann-persoenlichkeitsrecht-der-nachbarn-verletzen)
