# Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Änderungen zum 31.12.2021

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/umsatzsteuer-anwendungserlass-aenderungen-zum-31-12-2021/
- Published: 2021-12-20T09:39:49+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 &#8211; S-7015 / 21 / 10001 :001 vom 17.12.2021 Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2020 – III C 3 – S 7015/19/10006 :001 (2020/1238675) -, BStBl I S. 1374, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung. Auf eine Anpassung der Beispiele aufgrund der durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) eingeführten und durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz vom 10. März 2021 (BGBl. I S. 330) verlängerten Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wurde aufgrund deren zeitlicher Befristung verzichtet. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2021- III C 2 – S 7225/19/10001 :005 (2021/1221613), BStBl I S. xxx, geändert worden ist, geändert. Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF. Quelle: BMF Quelle
