# Umsatzsteuersenkung im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen

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- Veröffentlicht: 2022-08-02T10:49:55+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.08.2022

Eine Senkung der Umsatzsteuer auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte auf null Prozent
würde zu Steuermindereinnahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro im Jahr führen. 
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ([20/2833](https://dserver.bundestag.de/btd/20/028/2002833.pdf))
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU ([20/2046](https://dserver.bundestag.de/btd/20/020/2002046.pdf))
mit. In den Eckwerten zum Haushalt 2023 inklusive des Finanzplans bis 2026 sei keine
entsprechende Vorsorge enthalten. Die Steuermindereinnahmen für eine Entfristung
des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
mit Ausnahme der Abgabe von Getränken würde zu Steuermindereinnahmen von gut 3,3
Milliarden Euro im kommenden Jahr führen. Auch für eine solche Maßnahme sei keine
entsprechende Vorsorge getroffen worden. In der Antwort weist die Bundesregierung
darauf hin, dass zwischen den Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag im Bereich
der Umsatzsteuersätze keine Änderungen vereinbart worden seien.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 392/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/umsatzsteuersenkung-im-koalitionsvertrag-nicht-vorgesehen-82559)
