# Umsetzung der EU-Richtlinie zu Arbeitsbedingungen

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/umsetzung-der-eu-richtlinie-zu-arbeitsbedingungen/
- Veröffentlicht: 2022-05-04T08:53:12+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.06.2022

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ([20/1636](https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001636.pdf))
zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des 
Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in
der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts vorgelegt. Die Umsetzung der Richtlinie
im Bereich des Zivilrechts erfolgt hinsichtlich der Nachweispflichten demnach durch
Änderungen im Nachweisgesetz. Außerdem sollen die bisher bestehenden Regelungen 
zu den Nachweispflichten im Berufsbildungsgesetz, in der Handwerksordnung, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
und im Seearbeitsgesetz (SeeArbG) angepasst werden.

Die in der Richtlinie geregelten Mindestarbeitsbedingungen erforderten zudem Änderungen
im SeeArbG, in der Gewerbeordnung sowie im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die 
durch Artikel 11 in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommene Hinweispflicht 
diene der weiteren Erleichterung der Durchsetzung der Richtlinienvorgaben, heißt
es in dem Entwurf.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 208/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/umsetzung-der-eu-richtlinie-zu-arbeitsbedingungen-77811)
